3D-Drucken fliegt schon seit längerem eher unter dem Radar der meisten Leute, trotz der breiten Anwendungsmöglichkeiten dieser Technologie. Wahrscheinlich liegt das mit daran, dass im Moment 3D-Drucker noch eher am teuren Ende des Spektrums für den Verbraucher liegen. Technisch begabte können zwar für relativ wenig Geld (um 100€) selber einen 3D-Drucker zusammenbasteln, aber fertige Bausätze sind schon teurer (um 300€) und beide Varianten sind nicht von besonders guter Qualität. Profi 3D-Drucker hingegen, kosten mehrere 1000€ und kommen damit nur für sehr großen Enthusiasten in Frage.
Für diejenigen, die sich privat einen 3D-Drucker angeschafft haben, sind jedoch Regelungen für die Nutzung eher unklar.
Unendliche Möglichkeiten
Das interessante an 3D-Druckern ist, dass sie im Prinzip alles drucken können. Maschinenteile, Kunstwerke oder Alltagsgegenstände, alles ist möglich. Bedenken sollten dabei schon aufkommen – was ist zum Beispiel mit gefährlichen Gegenständen, die nicht frei im Laden verkauft werden? Kann sich jemand privat eine Waffe drucken ohne im System aufzutauchen?
In den USA ist dies schon geschehen. Eine pro-Schusswaffen Gruppe hat Anleitungen für eine funktionierende Pistole zum 3D-Drucken ins Internet gestellt und ein Gericht hat entschieden, dass dies gegen kein Gesetz verstößt. Im Moment gibt es in Amerika noch keine Lizenzpflicht für 3D Schusswaffen – sie können ohne Serialnummer hergestellt werden und sind so von der Polizei unmöglich zu verfolgen. Auch wenn solche Waffen im Moment noch unzuverlässig sind, kann sich das zukünftig mit dem Fortschritt der 3D-Drucktechnik ändern.
In Deutschland sieht die Lage aber sicherer aus. Jeder, der eine 3D gedruckte Waffe herstellt oder besitzt macht sich strafbar; Hersteller müssen bei unerlaubtem Drucken mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Für die rechtliche Einordnung ist das Material der Waffe irrelevant, und so fallen 3D Waffen unter das schon bestehende Waffenrecht.
Geistiges Eigentumsrecht?
3D-Drucken macht es auch einfacher schon existierende Originalprodukte nachzuahmen. Dabei ist die Rechtslage kompliziert. Firmen wie DWF weisen darauf hin, dass Juristen und Unternehmen sich mit diesem Thema mehr auseinandersetzen müssen um rechtliche Implikationen aufzuarbeiten. Bestehende Gesetze, sagt der Verband 3DDruck, geben ausreichenden Schutz gegen gewerbliche Produktion und Verkauf von Imitaten. Im Privatbereich und der Eigennutzung sieht das aber anders aus. Dort gibt es für die Originalhersteller praktisch keinen Schutz und außerdem ist es überaus schwierig solche Vergehen im Privatbereich zu überwachen. Es fehlen dazu noch Regelungen, die den Scan digitaler Kopien rechtlich geschützter Waren, abdecken und die massenhafte Verbreitung solcher Kopien im Internet verhindern könnten.
Für den Privatverbraucher gibt es beim Nachahmen von Originalprodukten etwas Verwirrung. Illegal je nach Nutzung (Urheberrecht und Patentrecht sehen vor, dass rein private Nutzung nicht gegen die Regelungen vorstößt, aber auch dort gibt es Ausnahmen), strafbar vielleicht und wie die Strafe aussehen würde ist auch unklar.