Das Recht für Reisende und insbesondere für Pauschalreisende ist im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutig und umfassend geregelt. Allerdings kennen nur die wenigsten Verbraucher Ihre Rechte und machen von diesen gegenüber den Reiseveranstaltern daher nur selten gebraucht. Mit den folgenden Tipps können Sie eine Entschädigung einfordern, welche Ihnen laut BGB zusteht.
Das sind die Voraussetzungen für eine Entschädigung
Generell können Sie eine Minderung des Reisepreises nur erstreiten, wenn sogenannte erhebliche Mängel bestehen. Diese Mängel müssen den gesamten Urlaub beeinträchtigt haben und nicht etwa nur einige Tage oder gar Stunden. Wie hoch die Entschädigung genau sein wird, können Sie der Frankfurter Tabelle klar entnehmen. Sollten Sie hiermit nicht auf Anhieb zurechtkommen, so können Sie sich Hilfe von einem Anwalt holen. Auf der Website gramm-recht.de finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner und viele hilfreiche Informationen.
In diesem Fällen werden Sie entschädigt
Ein Reisemangel liegt vor, wenn einzelne Bestandteile der Reise nicht erfüllt wurden oder gar nicht existent waren. Hierzu gehören zum Beispiel vorab gebuchte Ausflüge oder bestimmte sportliche Veranstaltungen. Urlauber haben auch dann ein Recht auf die Entschädigung, wenn die Ausfälle einer höheren Gewalt geschuldet sind. Veranstalter können sich hier nicht auf Unwetter oder ähnliches berufen. Ein weiterer Grund, um einen Teil des Geldes wiederzubekommen, ist das Unterbringen in einem anderen Hotel, weil das ursprüngliche Hotel überbucht war. Wenn bei einer Reise mit Kind ein zusätzliches Bett versprochen wurde und dieses letztendlich nicht zur Verfügung gestellt wird, so können Sie Ihre Rechte ebenfalls geltend machen. Auch Ungeziefer im Hotelzimmer gilt als ein erheblicher Mangel, der zu einer Rückzahlung durch den Veranstalter führen kann. Außerdem dürfen weder der Pool noch die Klimaanlage auf dem Zimmer defekt sein.
Handelt es sich um kleinere Unannehmlichkeiten, wie zum Beispiel Lärm oder eine Belästigung durch Gerüche, so müssen diese vom Urlauber hingenommen werden.
Unterschied zwischen kleinen und großen Mängeln
Generell ist es für Laien nicht einfach zu beurteilen, ob es sich im einzelnen Fall um einen erheblichen Mangel oder um eine kleine Unannehmlichkeit handelt. Ärgerliche Kleinigkeiten, welche nicht zu einer Entschädigung führen, liegen zum Beispiel dann vor, wenn Sie sich auf Ihrem Zimmer oder auf der Anlage durch den Lärm von Kindern anderer Urlauber gestört fühlen. Auch mangelhafte Handtücher, die entweder Löcher haben oder schmutzig sind, sind keine schweren Mängel. Ameisen oder Spinnweben sind ärgerlich und deuten zudem auf eine mangelnde Hygiene innerhalb des Hotels hin – trotzdem besteht auch hier kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
So fordern Sie Ihr Recht ein
Sofern ein erheblicher Mangel während der Reise vorliegt, bekommen Sie natürlich nicht automatisch eine Entschädigung, sondern müssen Ihre Rechte klar einfordern. Wenn Sie eine Erstattung erwirken möchten, dann ist ein bestimmtes Vorgehen unbedingte Pflicht. Sie müssen den Mangel zuerst einmal direkt vor Ort rügen. Hierzu sollten Sie sich bei der Reiseleitung melden, um dem Veranstalter die Möglichkeit zur Beseitigung des Problems zu geben. Kommt der Veranstalter seinen Pflichten trotzdem nicht nach, so müssen Sie sich erneut schriftlich bei diesem beschweren. Allerdings müssen Sie hierbei eine Frist von einem Monat nach der Rückkehr von Ihrer Reise einhalten. In einem entsprechenden Schreiben sollten Sie die einzelnen Mängel so akkurat wie möglich auflisten. Fordern Sie anhand der Mängel einen konkreten Betrag vom Veranstalter zurück. Je plausibler Sie die Forderung darlegen, zum Beispiel mithilfe der Frankfurter Tabelle, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine Entschädigung. Wenn der Veranstalter nicht reagiert, sollten Sie einen Anwalt einschalten.