Wenn der Chef Ihnen statt mehr Gehalt einen Firmenwagen anbietet, ist das nicht immer eine leicht zu fällende Entscheidung. Dienstwagen sind nicht nur etwas für Topmanager – ein Firmenwagen kann sich für jeden Mitarbeiter lohnen. Für die meisten Deutschen ist das Auto immer noch ein wichtiges Statussymbol. Daher ist es auch kein Wunder, dass Umfragen zufolge jeder zweite Deutsche gerne einen Dienstwagen hätte. Denn der Wagen dient dabei nicht nur als Fortbewegungsmittel, sondern ist auch ein Zeichen der Wertschätzung des Chefs. Zugleich ist ein hochwertiger Firmenwagen natürlich auch ein wichtiges Prestigeobjekt, das die Firma repräsentiert.
Kauf oder Leasing?
Für die Finanzierung des beliebten Dienstwagens kommen zwei Varianten in Frage: Kauf oder Leasing. Beide Möglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile. Ein entscheidender Faktor ist dabei das Budget. Der grundlegende Unterschied ist, dass man beim Kauf – anders als beim Leasing – nach Ablauf der Kreditzeit automatisch Eigentümer des Fahrzeuges wird. Bereits während der Abzahlung des Kredits wird das Fahrzeug in die Bilanz des Unternehmens aufgenommen. Leasing hingegen hat für Unternehmen den Vorteil, dass die monatlichen Raten für das Leasing von der Steuer abgesetzt werden können. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann man auf Wunsch einen neuen Leasingvertrag für ein moderneres Fahrzeug abschließen. Mit dem Firmenwagen Leasing profitieren Sie von einem unvergleichlichen Fahrgefühl. Insbesondere, wenn man viel Wert darauflegt, dass die Mitarbeiter stets mit dem neuesten Fahrzeug auf dem Weg zum Kunden sind, macht das Leasing Sinn.
Lohnt es sich, den Firmenwagen privat zu nutzen?
Einige Arbeitgeber versuchen bei Bewerbern mit einem Firmenwagen zu punkten – gerade auch, wenn das Gehalt nicht so üppig ausfällt. Allerdings sollten Sie als Arbeitnehmer einiges beachten, wenn Sie Ihren Firmenwagen auch privat nutzen. Denn dabei handelt es sich um einen sogenannten geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Daneben ist es wichtig, dass der Arbeitgeber Eigentümer des Dienstwagens bleibt. In der Regel kommt dieser auch für die laufenden Kosten wie Reparaturen, Wartungen, Versicherungen und Co. auf. Zwei mögliche Varianten, den Firmenwagen zu versteuern, sind die Ein-Prozent-Regel oder das Fahrtenbuch. Bei der Ein-Prozent-Regel veranschlagt das Finanzamt monatlich ein Prozent des Listenpreises. Bei einem Listenpreis von 50.000 Euro macht das 500 Euro. Auf ein ganzes Jahr gerechnet, muss der Arbeitnehmer also 6000 Euro bei der Einkommenssteuer angeben. Das Fahrtenbuch hingegen lohnt sich dann, wenn viele Dienstfahrten unternommen werden. Diese Variante ist jedoch komplizierter, da jede Fahrt mit Begründung, Kilometerstand, Reisestand und Datum protokolliert werden muss. Sie müssen zwischen dienstlichen und privaten Fahrten sowie Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und Familienheimfahrten unterscheiden. Fehlende Informationen können dabei zum Verlust des Steuervorteils führen. Je mehr Privatnutzung in Cottbus und Umgebung, desto eher empfiehlt sich die Ein-Prozent-Regel.