Der Brandenburgische Landtag hat heute mit den Stimmen der rot-roten Landesregierung und der grünen Fraktion das erste Parité-Gesetz Deutschlands beschlossen, Parteien müssen nun ihre Landeslisten zu Landtagswahlen von 2020 an abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen. Sowohl die CDU- und die AfD-Fraktion stimmten gegen das Gesetz, sie halten die Regelung für verfassungswidrig. Ausgenommen von der neuen Regelung bleiben die Direktkandidaten der einzelnen Wahlkreise. Die Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus. Die einen sehen es als Vorreitergesetz zu mehr Gleichberechtigung in der Politik, Kritiker befürchten, dass das Geschlecht zum limitierenden Merkmal wird und verfassungswidrig ist.
Die Initiative für das Gesetz kam von der Bündnis90/Die Grünen-Landtagsfraktion. Die Regierungskoalition hatte Änderungen eingebracht. Die neue Regelung soll ab 2020 in Kraft treten, also nach den diesjährigen Landtagswahlen in Brandenburg. Schaut man sich die derzeitige Verteilung der Abgeordneten im Landtag Brandenburg an, sind SPD (15 Frauen / 15 Männer), Linke (9 Frauen / 8 Männer) und Grüne (3 Frauen / 3 Männer) mindestens paritätisch vertreten, die CDU (5 Frauen / 16 Männer) und die AfD (2 Frauen / 7 Männer) nicht, das Gesetz bezieht sich allerdings nicht auf die Verteilung der Abgeordnetensitze, sondern nur auf die Landeslisten der Parteien für Landtagswahlen.
Reaktionen:
Die SPD-Abgeordnete Klara Geywitz sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung der Geschlechter in der Politik. „Alle beteuern als Ziel, dass mehr Frauen sich politisch engagieren. Bisher wurde aber zu wenig dafür getan. Im Brandenburg Landtag beträgt der Frauenanteil 39 Prozent, im Bundestag nur 31 Prozent. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland möchten wir nun, dass den vielen schönen Worten Taten folgen und das Parlament künftig weiblicher wird. Brandenburg setzt mit dem Parité-Gesetz bundesweit ein Zeichen. Die SPD setzt bei der Listenaufstellung in Bund und Ländern bereits auf volle Parität. Jetzt kommt erstmals eine gesetzliche Regelung, um die im Grundgesetz garantierte Gleichberechtigung in der Politik generell voranzubringen. Den Debatten im Landtag werden weitere angeregte Diskussionen in der Gesellschaft folgen – wir freuen uns darauf. Einer möglichen verfassungsrechtlichen Prüfung sehen wir gelassen entgegen.“
FDP-Generalsekretärin Jacqueline Krüger: „Für mich widerspricht dieses Gesetz klar dem Grundsatz der freien Wahl. Es erklärt das Geschlecht letztlich zu einem limitierenden Merkmal. Echte Gleichstellung ist erst erreicht, wenn es vollkommen egal ist, welchem Geschlecht man angehört. Wir arbeiten stattdessen daran, mehr Frauen für eine Mitwirkung in der Partei und für Kandidaturen zu gewinnen.“
Bündnis90/Die Grünen Fraktionsvorsitzende Ursula Nonnemacher: „Die heute beschlossene gesetzliche Verankerung quotierter Wahllisten ist ein großer Erfolg, mit dem Brandenburg Geschichte schreibt. Frauen dürfen in Deutschland seit hundert Jahren wählen, gleichzeitig sind sie in den Parlamenten eklatant unterrepräsentiert. Heute haben wir eine Regelung beschlossen, die das für den Brandenburger Landtag ändern dürfte. Von diesem Schritt geht eine riesige Signalwirkung aus, die in anderen Bundesländern ähnliche Gesetze zur Folge haben könnte. Auch die Wahlrechtsreform im Bundestag wird am Thema Parité nicht mehr vorbeikommen. Die Debatte um Parität in den Parlamenten ist erst am Anfang “