Bei easyJet können sich die Online-Preise für aufzugebendes Gepäck bei späterer Zubuchung verändern, je näher der Abflugtag rückt. Darüber informierte die Fluggesellschaft bislang nach Auffassung der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) nicht transparent, weswegen sie easyJet erfolgreich verklagt hat. Nach dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Berlin muss die Fluggesellschaft nun ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern können (Urteil vom 02. August 2018; AZ: 52 O 365/17).
„Mit der erfolgreichen Klage konnten wir für Kunden von easyJet mehr Klarheit bei den Gepäckpreisen erreichen“, so Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Nach Art. 23 der EU-Verordnung 1008/2008 müssen Fluggesellschaften Zusatzkosten wie jene für das aufzugebende Gepäck auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitteilen. Hierauf bezog sich die VZB bei ihrer Klage. „Der Fluggast muss bei der Buchung absehen können, welche Kosten über die reine Flugbeförderung hinaus auf ihn zukommen. Denn häufig sind Zusatzkosten für Gepäck, Sitzplatz oder Servicegebühr in der Summe sogar teurer als der eigentliche Beförderungspreis“, betont die Verbraucherschützerin.
Bei easyJet bleibt eine Schwankung des Gepäckpreises auch nach dem Urteil möglich, je nachdem, wann man das Gepäck (zu)bucht. Zumindest aber muss die Airline nun direkt während des Flugbuchungsvorgangs informieren, dass sich der aktuell angegebene Preis für das aufzugebende Gepäck bei nachträglichen Zubuchungen verändern kann. „So können Verbraucher eine weitgehend informierte Entscheidung treffen und erleben keine böse Überraschung“, so Fischer-Volk.
Zum Hintergrund
easyJet hatte Fluggäste bislang in den Online-Gepäckinformationen zwar darüber informiert, dass die Preise für das aufzugebende Gepäck je nach Strecke und Ort der Buchung (im Internet oder am Flughafen) variieren können. Es fehlte allerdings die wichtige Information, dass sich der bei Flugbuchung angegebene Gepäckpreis auch in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Buchung verändern kann. Das hatte die Verbraucherzentrale Brandenburg festgestellt, nachdem sie Verbraucherbeschwerden auf den Grund gegangen war und verschiedene Flugstrecken der Airline zu unterschiedlichen Zeitpunkten unter die Lupe genommen hatte.