Neues Jahr, neue Gesetze. Jeder Jahreswechsel ist mit Neuerungen verbunden. Dieses Motto gilt auch für das Jahr 2018, das Sparfüchsen so manch positive Überraschung beschert.
Preiswerte Einkäufe via Kreditkarte
Inhaber von Kreditkarten dürfen sich beim Online-Shopping über Einsparungen freuen. Wer mit gängigen Kreditkarten wie Visa virtuell einkauft, muss ab sofort keine Gebühren mehr entrichten. Diese Regelung wirkt sich besonders positiv auf Buchungen von Flugreisen aus, bei denen zum Teil horrende Gebühren für die Kreditkartennutzung verlangt wurden. Ein Wechsel der Stromanbieter hilft ab 2018 ebenfalls dabei, Geld zu sparen. Dienstleister wie Tarifwecker.de sind eine wichtige Unterstützung, um Preisanstiegen entgegenzuwirken. Insbesondere in bevölkerungsreichen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen prognostizieren Verbraucherexperten deutliche Tarifanstiege, denen Kunden mit einem Tarifwechsel vorbeugen.
Geringere Gebühren für Schadensbeteiligungen und Telefonate
Neben einer Reduzierung der Schadensbeteiligung nach einem Kartendiebstahl auf 50 Euro profitieren Smartphonebesitzer von geringeren Kosten für Auslandstelefonate. Ab diesem Jahr sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, bei Anrufen in über 20 Länder eine Kostenansage vorzuschalten. Nach dieser Kostenansage steht es Smartphonebesitzern frei, einfach unentgeltlich aufzulegen. Zudem sind Streaming-Services in allen Ländern der EU ab sofort kostenfrei nutzbar. Neue Steuerregelungen wirken sich positiv auf die eigenen Finanzen aus. Beim gleichen Einkommen müssen Konsumenten zukünftig weniger Steuern bezahlen. Werden Singles für die ersten 9.000 Euro überhaupt keine Steuern berechnet, verdoppelt sich diese steuerfreie Grenze für Ehepaare automatisch.
Weniger Steuern bezahlen
Seit dem Beginn des Jahres 2018 hat sich der Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde auf Arbeitnehmer in allen Branchen ausgedehnt. Zusätzlich erhöht sich das monatliche Kindergeld pro Kind um zwei Euro. Kinderfreibeträge werden angehoben. Zusätzlich werden Freibeträge für den Erziehungs-, Betreuungs- sowie Ausbildungsbedarf pro Elternteil und Kind angepasst. All diese Regelungen wirken sich positiv auf die eigenen Finanzen aus. Ersten Schätzungen zufolge dürfen sich Rentner ab Mitte 2018 auf eine Anhebung der Rente um drei Prozent einstellen. Der Regelsatz von alleinstehenden Personen oder Hartz IV-Empfängern erhöht sich von 409 auf 416 Euro. Bestehen private Bauherren zukünftig auf detaillierte Baubeschreibungen von Handwerkern und können schlechte Leistungen dadurch besser nachweisen, ist ein Großteil des Einsparpotentials ausgeschöpft.