Den Traum vom Eigenheim haben viele Deutsche. Wer dafür einen Bausparvertrag abschließt, sollte auch über eine Wohnungsbauprämie nachdenken. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf die Förderung und wieviel beträgt sie? Diese Fragen wollen wir im Folgenden aufklären.
Die Belastungen von Steuern und Sozialbeiträgen sind in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hoch, das heißt auf dem Weg vom Brutto- zum Nettogehalt wird Arbeitnehmern hierzulande eine ganze Menge abgezogen. Doch wer spart, kann vom Staat auch finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Bausparvertrag – Deutschlands beliebtestes Finanzprodukt kurz erklärt
Etwa drei Viertel der Deutschen haben einen Bausparvertrag mit dem sich der Bau, Umbau oder Kauf einer Immobilie finanzieren lässt. Dazu werden zwei Verträge kombiniert – ein Sparplan und ein Immobiliendarlehen. Die Bausparsumme wird festgelegt, 30 bis 50 Prozent werden selbst angespart, für den Rest kann man ein Darlehen beantragen. Man kann sich aber auch gegen das Darlehen und für eine Auszahlung entscheiden. Im Grunde ist der Bausparvertrag eine Versicherung gegen steigende Zinsen. Doch nicht für jeden lohnt sich diese Anlageform. Erfahren Sie dazu mehr auf finanztip. Die Guthabenzinsen eines Bausparvertrages liegen in der Regel deutlich unter den Angeboten beim Tagesgeld. Doch dank staatlicher Zuschüsse können sich Vor- und Nachteile beim Verbraucher verschieben.
Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie
Ab 16 Jahren gibt es die Möglichkeit einer Wohnungsbauprämie, die vielfach einen Bausparvertrag erst rentabel macht, denn durch die Zuschüsse kann sich die Rendite während der Sparphase beachtlich erhöhen. Das Datum des Vertragsabschlusses ist allerdings zu beachten, denn ab dem 01.01.2009 gelten neue Regeln. Wer als Alleinstehender weniger als 25.600 Euro oder als Ehepaar weniger als 51.200 Euro zu versteuerndes Einkommen verdient, der hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent der Sparsumme. Diese ist laut der BKM allerdings auf 45 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 90 Euro für Ehepaare begrenzt.
Bausparvertrag mit Wohnungsbauprämie und garantierten Guthabenzinsen
Quelle: Bausparkasse Mainz https://www.bkm.de/bausparvertrag/wohnungsbaupraemie/
Doch es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Ansprüche geltend gemacht werden können. Es besteht eine gesetzliche Bindungsfrist. Um die Prämie zu erhalten, muss der Vertrag sieben Jahre laufen. Ledige müssen maximal 512 Euro pro Jahr und Verheiratete 1024 Euro pro Jahr aus eigener Tasche einzahlen. Die erhaltenden Leistungen dürfen ausschließlich für Immobilienzwecke verwendet werden. Ausnahmen gelten hier für junge Kunden unter 25 Jahren. Sie können frei über das Guthaben verfügen. Die Entscheidung für die Förderung ist auf jeden Fall eine gute Wahl, denn sie bringt jährlich ein paar Euro mehr.
Staatliche Zuschüsse die Bausparen interessant machen
Neben der Wohnungsbauprämie fördert der Staat Bausparer auch mit Arbeitnehmersparzulagen, vermögenswirksamen Leistungen und der Riester Förderung. Die Arbeitnehmersparzulage leistet der Arbeitgeber freiwillig. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhält man zusätzlich Geld vom Staat. Zahlt der Arbeitgeber ein VL- Höchstleistung von 40 Euro pro Monat, empfiehlt es sich zusätzlich Geld aus eigener Tasche einzuzahlen. Neben Bausparverträgen kann man vermögenswirksamende Leistungen auch in Banksparpläne, Fondssparpläne und die Tilgung der Baufinanzierung stecken. Die Riester Rente soll Arbeitnehmer und Beamte bei der Altersvorsorge unterstützen. Der Staat fördert hier durch Zulagen und Steuervorteile. Die volle persönliche Zulage beträgt 154 Euro im Jahr und für jedes Kind erhält man jährlich bis zu 300 Euro Extraprämie. Mehr zu den Themen Förderungen, Zuschüsse und andere Subventionen fürs Eigenheim erfahren Sie hier.
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