Verbraucherzentrale beantwortet Fragen zu fluege.de, Gutscheinen und Co.
Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft Unister Holding GmbH folgen nun auch Tochterunternehmen wie die Unister Travel, die z.B. bei fluege.de im Impressum steht. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, beantwortet die Fragen der Reisenden.
Wer ist nun von der Insolvenz betroffen?
Sabine Fischer-Volk: „Neben der Muttergesellschaft hat nun das vierte Unister-Unternehmen, die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbh, Insolvenz angekündigt. Diese vereint laut Organigramm des Unternehmens Reiseportale wie fluege.de, ab-in-den-urlaub.de, reisen.de, kurz-mal-weg.de und urlaubstours.de.
In den meisten Fällen treten die Unister-Unternehmen als Reisevermittler auf. Über die Webportale können Nutzer Preise verschiedener Anbieter vergleichen und Unister verdient an Provisionen. Eine Ausnahme ist das Unternehmen Urlaubstours, das Pauschalreisen veranstaltet. Für Reisende macht es einen Unterschied, ob sie über ein Vermittlungsportal oder über den Pauschalreiseveranstalter Urlaubstours gebucht haben.
Was bedeutet die Insolvenz für Kunden der Unister-Vermittlungsportale wie fluege.de?
Fischer-Volk: „Reisende sollten sich rechtzeitig vor der Reise auf jeden Fall mit ihrem Vertragspartner, also zum Beispiel ihrer Airline oder dem Hotel in Verbindung setzen und klären, ob das Entgelt für die gebuchte Leistung bei diesem angekommen ist und die Flüge bzw. der Hotelaufenthalt daher wie gebucht in Anspruch genommen werden können. Sollten Gelder nicht bei der Airline bzw. dem Hotel angekommen sein, müssen Verbraucher ihre Ansprüche an die Insolvenzmasse stellen. Für eine individuelle Beratung können sich Betroffene auch an die Verbraucherzentrale wenden.“
Was ist denn mit den zahlreichen Reisegutscheinen, die von Portalen wie fluege.de ausgegeben worden sind?
Fischer-Volk: „Wer einen Reisegutschein von einem der von der Insolvenz betroffenen Unternehmen besitzt, muss nun abwarten. Der Insolvenzverwalter wird entscheiden, ob Gutscheine verrechnet oder ausbezahlt werden können. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Brandenburg sind die Chancen auf eine Erstattung von Gutscheinbeträgen in Insolvenzfällen aber leider sehr gering.“
Was bedeutet die Insolvenz für Kunden von Urlaubstours?
Fischer-Volk: „Der Insolvenzverwalter muss Reisende darüber informieren, ob und wie gebuchte Reisen noch durchgeführt werden. Der gezahlte Reisepreis ist jedoch in diesem Insolvenzfall nicht verloren, weil sich Urlaubstours laut Veranstalterregister unter www.tip.de bei der Generali Versicherung AG über die REISEGARANT GmbH dagegen versichert hat. Pausschalreiseanbieter sind gesetzlich verpflichtet, den Insolvenzfall abzusichern.
Was passiert nun weiter?
Fischer-Volk: „Über aktuelle Entwicklungen können Reisende sich auf www.vzb.de/unister-insolvenz informieren.“
Sollte es hier zu individuellen Problemen oder Fragen kommen, hilft die Verbraucherzentrale Brandenburg weiter:
persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. Kürzlich feierte sie ihren 25. Geburtstag.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.vzb.de und www.facebook.com/vzbrandenburg.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Verbraucherzentrale beantwortet Fragen zu fluege.de, Gutscheinen und Co.
Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft Unister Holding GmbH folgen nun auch Tochterunternehmen wie die Unister Travel, die z.B. bei fluege.de im Impressum steht. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, beantwortet die Fragen der Reisenden.
Wer ist nun von der Insolvenz betroffen?
Sabine Fischer-Volk: „Neben der Muttergesellschaft hat nun das vierte Unister-Unternehmen, die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbh, Insolvenz angekündigt. Diese vereint laut Organigramm des Unternehmens Reiseportale wie fluege.de, ab-in-den-urlaub.de, reisen.de, kurz-mal-weg.de und urlaubstours.de.
In den meisten Fällen treten die Unister-Unternehmen als Reisevermittler auf. Über die Webportale können Nutzer Preise verschiedener Anbieter vergleichen und Unister verdient an Provisionen. Eine Ausnahme ist das Unternehmen Urlaubstours, das Pauschalreisen veranstaltet. Für Reisende macht es einen Unterschied, ob sie über ein Vermittlungsportal oder über den Pauschalreiseveranstalter Urlaubstours gebucht haben.
Was bedeutet die Insolvenz für Kunden der Unister-Vermittlungsportale wie fluege.de?
Fischer-Volk: „Reisende sollten sich rechtzeitig vor der Reise auf jeden Fall mit ihrem Vertragspartner, also zum Beispiel ihrer Airline oder dem Hotel in Verbindung setzen und klären, ob das Entgelt für die gebuchte Leistung bei diesem angekommen ist und die Flüge bzw. der Hotelaufenthalt daher wie gebucht in Anspruch genommen werden können. Sollten Gelder nicht bei der Airline bzw. dem Hotel angekommen sein, müssen Verbraucher ihre Ansprüche an die Insolvenzmasse stellen. Für eine individuelle Beratung können sich Betroffene auch an die Verbraucherzentrale wenden.“
Was ist denn mit den zahlreichen Reisegutscheinen, die von Portalen wie fluege.de ausgegeben worden sind?
Fischer-Volk: „Wer einen Reisegutschein von einem der von der Insolvenz betroffenen Unternehmen besitzt, muss nun abwarten. Der Insolvenzverwalter wird entscheiden, ob Gutscheine verrechnet oder ausbezahlt werden können. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Brandenburg sind die Chancen auf eine Erstattung von Gutscheinbeträgen in Insolvenzfällen aber leider sehr gering.“
Was bedeutet die Insolvenz für Kunden von Urlaubstours?
Fischer-Volk: „Der Insolvenzverwalter muss Reisende darüber informieren, ob und wie gebuchte Reisen noch durchgeführt werden. Der gezahlte Reisepreis ist jedoch in diesem Insolvenzfall nicht verloren, weil sich Urlaubstours laut Veranstalterregister unter www.tip.de bei der Generali Versicherung AG über die REISEGARANT GmbH dagegen versichert hat. Pausschalreiseanbieter sind gesetzlich verpflichtet, den Insolvenzfall abzusichern.
Was passiert nun weiter?
Fischer-Volk: „Über aktuelle Entwicklungen können Reisende sich auf www.vzb.de/unister-insolvenz informieren.“
Sollte es hier zu individuellen Problemen oder Fragen kommen, hilft die Verbraucherzentrale Brandenburg weiter:
persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. Kürzlich feierte sie ihren 25. Geburtstag.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.vzb.de und www.facebook.com/vzbrandenburg.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Verbraucherzentrale beantwortet Fragen zu fluege.de, Gutscheinen und Co.
Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft Unister Holding GmbH folgen nun auch Tochterunternehmen wie die Unister Travel, die z.B. bei fluege.de im Impressum steht. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, beantwortet die Fragen der Reisenden.
Wer ist nun von der Insolvenz betroffen?
Sabine Fischer-Volk: „Neben der Muttergesellschaft hat nun das vierte Unister-Unternehmen, die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbh, Insolvenz angekündigt. Diese vereint laut Organigramm des Unternehmens Reiseportale wie fluege.de, ab-in-den-urlaub.de, reisen.de, kurz-mal-weg.de und urlaubstours.de.
In den meisten Fällen treten die Unister-Unternehmen als Reisevermittler auf. Über die Webportale können Nutzer Preise verschiedener Anbieter vergleichen und Unister verdient an Provisionen. Eine Ausnahme ist das Unternehmen Urlaubstours, das Pauschalreisen veranstaltet. Für Reisende macht es einen Unterschied, ob sie über ein Vermittlungsportal oder über den Pauschalreiseveranstalter Urlaubstours gebucht haben.
Was bedeutet die Insolvenz für Kunden der Unister-Vermittlungsportale wie fluege.de?
Fischer-Volk: „Reisende sollten sich rechtzeitig vor der Reise auf jeden Fall mit ihrem Vertragspartner, also zum Beispiel ihrer Airline oder dem Hotel in Verbindung setzen und klären, ob das Entgelt für die gebuchte Leistung bei diesem angekommen ist und die Flüge bzw. der Hotelaufenthalt daher wie gebucht in Anspruch genommen werden können. Sollten Gelder nicht bei der Airline bzw. dem Hotel angekommen sein, müssen Verbraucher ihre Ansprüche an die Insolvenzmasse stellen. Für eine individuelle Beratung können sich Betroffene auch an die Verbraucherzentrale wenden.“
Was ist denn mit den zahlreichen Reisegutscheinen, die von Portalen wie fluege.de ausgegeben worden sind?
Fischer-Volk: „Wer einen Reisegutschein von einem der von der Insolvenz betroffenen Unternehmen besitzt, muss nun abwarten. Der Insolvenzverwalter wird entscheiden, ob Gutscheine verrechnet oder ausbezahlt werden können. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Brandenburg sind die Chancen auf eine Erstattung von Gutscheinbeträgen in Insolvenzfällen aber leider sehr gering.“
Was bedeutet die Insolvenz für Kunden von Urlaubstours?
Fischer-Volk: „Der Insolvenzverwalter muss Reisende darüber informieren, ob und wie gebuchte Reisen noch durchgeführt werden. Der gezahlte Reisepreis ist jedoch in diesem Insolvenzfall nicht verloren, weil sich Urlaubstours laut Veranstalterregister unter www.tip.de bei der Generali Versicherung AG über die REISEGARANT GmbH dagegen versichert hat. Pausschalreiseanbieter sind gesetzlich verpflichtet, den Insolvenzfall abzusichern.
Was passiert nun weiter?
Fischer-Volk: „Über aktuelle Entwicklungen können Reisende sich auf www.vzb.de/unister-insolvenz informieren.“
Sollte es hier zu individuellen Problemen oder Fragen kommen, hilft die Verbraucherzentrale Brandenburg weiter:
persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. Kürzlich feierte sie ihren 25. Geburtstag.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.vzb.de und www.facebook.com/vzbrandenburg.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Verbraucherzentrale beantwortet Fragen zu fluege.de, Gutscheinen und Co.
Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft Unister Holding GmbH folgen nun auch Tochterunternehmen wie die Unister Travel, die z.B. bei fluege.de im Impressum steht. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, beantwortet die Fragen der Reisenden.
Wer ist nun von der Insolvenz betroffen?
Sabine Fischer-Volk: „Neben der Muttergesellschaft hat nun das vierte Unister-Unternehmen, die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbh, Insolvenz angekündigt. Diese vereint laut Organigramm des Unternehmens Reiseportale wie fluege.de, ab-in-den-urlaub.de, reisen.de, kurz-mal-weg.de und urlaubstours.de.
In den meisten Fällen treten die Unister-Unternehmen als Reisevermittler auf. Über die Webportale können Nutzer Preise verschiedener Anbieter vergleichen und Unister verdient an Provisionen. Eine Ausnahme ist das Unternehmen Urlaubstours, das Pauschalreisen veranstaltet. Für Reisende macht es einen Unterschied, ob sie über ein Vermittlungsportal oder über den Pauschalreiseveranstalter Urlaubstours gebucht haben.
Was bedeutet die Insolvenz für Kunden der Unister-Vermittlungsportale wie fluege.de?
Fischer-Volk: „Reisende sollten sich rechtzeitig vor der Reise auf jeden Fall mit ihrem Vertragspartner, also zum Beispiel ihrer Airline oder dem Hotel in Verbindung setzen und klären, ob das Entgelt für die gebuchte Leistung bei diesem angekommen ist und die Flüge bzw. der Hotelaufenthalt daher wie gebucht in Anspruch genommen werden können. Sollten Gelder nicht bei der Airline bzw. dem Hotel angekommen sein, müssen Verbraucher ihre Ansprüche an die Insolvenzmasse stellen. Für eine individuelle Beratung können sich Betroffene auch an die Verbraucherzentrale wenden.“
Was ist denn mit den zahlreichen Reisegutscheinen, die von Portalen wie fluege.de ausgegeben worden sind?
Fischer-Volk: „Wer einen Reisegutschein von einem der von der Insolvenz betroffenen Unternehmen besitzt, muss nun abwarten. Der Insolvenzverwalter wird entscheiden, ob Gutscheine verrechnet oder ausbezahlt werden können. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Brandenburg sind die Chancen auf eine Erstattung von Gutscheinbeträgen in Insolvenzfällen aber leider sehr gering.“
Was bedeutet die Insolvenz für Kunden von Urlaubstours?
Fischer-Volk: „Der Insolvenzverwalter muss Reisende darüber informieren, ob und wie gebuchte Reisen noch durchgeführt werden. Der gezahlte Reisepreis ist jedoch in diesem Insolvenzfall nicht verloren, weil sich Urlaubstours laut Veranstalterregister unter www.tip.de bei der Generali Versicherung AG über die REISEGARANT GmbH dagegen versichert hat. Pausschalreiseanbieter sind gesetzlich verpflichtet, den Insolvenzfall abzusichern.
Was passiert nun weiter?
Fischer-Volk: „Über aktuelle Entwicklungen können Reisende sich auf www.vzb.de/unister-insolvenz informieren.“
Sollte es hier zu individuellen Problemen oder Fragen kommen, hilft die Verbraucherzentrale Brandenburg weiter:
persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. Kürzlich feierte sie ihren 25. Geburtstag.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.vzb.de und www.facebook.com/vzbrandenburg.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg