Dass Verbraucher bei Reklamationen oft nicht wie „König Kunde“ behandelt werden, zeigen aktuelle Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Verbraucher müssen ihre Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können“, sagt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ob Kunden wissen, wie sie richtig reklamieren, können sie derzeit mit einem Quiz auf www.vzb.de/gewaehrleistungsquiz testen.
In den letzten Wochen sind verstärkt Verbraucherbeschwerden zu Reklamationen eingegangen. „Wenn sich Verbraucher schon beim Kauf wichtige Produkteigenschaften zusichern lassen, erleichtert das später das Reklamieren“, rät Sabine Fischer-Volk und gibt Käufer-Tipps:
Fall 1
Weil er einen Fernseher mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis erwerben wollte, recherchierte ein Verbraucher vor dem Kauf im Internet. Als jedoch der ausgesuchte Fernseher geliefert wurde, stellte der Verbraucher fest, dass das Gerät bei gleichem Preis viele der bei der Recherche gefundenen Funktionen gar nicht hatte.
Sabine Fischer-Volk:
„Damit sich Rechercheergebnisse später auch im Kaufvertrag wiederfinden, sollten sich Kunden wichtige Produkt-Eigenschaften darin zusichern lassen. Damit verhindert man Enttäuschungen.“
Fall 2
Eine Verbraucherin kaufte eine neue Batterie für ihr Auto. Bereits ein paar Tage später gab die Batterie den Geist auf.
Sabine Fischer-Volk:
„Waren, die in andere Produkte eingefügt werden, sollten besonders sorgfältig ausgesucht werden. Dass sie kompatibel sind und nach dem Einbau keinen Schaden nehmen oder verursachen, sollte man im Zweifel ebenfalls im Vertrag vereinbaren.“
Fall 3
Weil sie wandern gehen wollte, kaufte eine Verbraucherin dafür geeignete Schuhe mit Goretex-Membran. Doch schnell stellte sich heraus, dass die neuen Schuhe nicht wie erwartet wasserdicht waren.
Sabine Fischer-Volk:
„Verbraucher können stets reklamieren, wenn die zuvor vereinbarte Eigenschaft der Ware fehlt. So können sie bei Schuhen mit einer Goretex-Membran erwarten, dass sie bei üblicher Nutzung keine nassen Füße bekommen. Das gilt besonders für spezielle Waren wie Wanderschuhe, bei denen sich der Träger auf die zugesicherten Eigenschaften verlassen können muss und dafür zumeist auch einen höheren Preis zahlt.“
In allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren nach dem Kauf. Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistungsquiz an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort wichtige Informationen und Musterbriefe zum korrekten Reklamieren.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftliche Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) –
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Dass Verbraucher bei Reklamationen oft nicht wie „König Kunde“ behandelt werden, zeigen aktuelle Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Verbraucher müssen ihre Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können“, sagt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ob Kunden wissen, wie sie richtig reklamieren, können sie derzeit mit einem Quiz auf www.vzb.de/gewaehrleistungsquiz testen.
In den letzten Wochen sind verstärkt Verbraucherbeschwerden zu Reklamationen eingegangen. „Wenn sich Verbraucher schon beim Kauf wichtige Produkteigenschaften zusichern lassen, erleichtert das später das Reklamieren“, rät Sabine Fischer-Volk und gibt Käufer-Tipps:
Fall 1
Weil er einen Fernseher mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis erwerben wollte, recherchierte ein Verbraucher vor dem Kauf im Internet. Als jedoch der ausgesuchte Fernseher geliefert wurde, stellte der Verbraucher fest, dass das Gerät bei gleichem Preis viele der bei der Recherche gefundenen Funktionen gar nicht hatte.
Sabine Fischer-Volk:
„Damit sich Rechercheergebnisse später auch im Kaufvertrag wiederfinden, sollten sich Kunden wichtige Produkt-Eigenschaften darin zusichern lassen. Damit verhindert man Enttäuschungen.“
Fall 2
Eine Verbraucherin kaufte eine neue Batterie für ihr Auto. Bereits ein paar Tage später gab die Batterie den Geist auf.
Sabine Fischer-Volk:
„Waren, die in andere Produkte eingefügt werden, sollten besonders sorgfältig ausgesucht werden. Dass sie kompatibel sind und nach dem Einbau keinen Schaden nehmen oder verursachen, sollte man im Zweifel ebenfalls im Vertrag vereinbaren.“
Fall 3
Weil sie wandern gehen wollte, kaufte eine Verbraucherin dafür geeignete Schuhe mit Goretex-Membran. Doch schnell stellte sich heraus, dass die neuen Schuhe nicht wie erwartet wasserdicht waren.
Sabine Fischer-Volk:
„Verbraucher können stets reklamieren, wenn die zuvor vereinbarte Eigenschaft der Ware fehlt. So können sie bei Schuhen mit einer Goretex-Membran erwarten, dass sie bei üblicher Nutzung keine nassen Füße bekommen. Das gilt besonders für spezielle Waren wie Wanderschuhe, bei denen sich der Träger auf die zugesicherten Eigenschaften verlassen können muss und dafür zumeist auch einen höheren Preis zahlt.“
In allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren nach dem Kauf. Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistungsquiz an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort wichtige Informationen und Musterbriefe zum korrekten Reklamieren.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftliche Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) –
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Dass Verbraucher bei Reklamationen oft nicht wie „König Kunde“ behandelt werden, zeigen aktuelle Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Verbraucher müssen ihre Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können“, sagt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ob Kunden wissen, wie sie richtig reklamieren, können sie derzeit mit einem Quiz auf www.vzb.de/gewaehrleistungsquiz testen.
In den letzten Wochen sind verstärkt Verbraucherbeschwerden zu Reklamationen eingegangen. „Wenn sich Verbraucher schon beim Kauf wichtige Produkteigenschaften zusichern lassen, erleichtert das später das Reklamieren“, rät Sabine Fischer-Volk und gibt Käufer-Tipps:
Fall 1
Weil er einen Fernseher mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis erwerben wollte, recherchierte ein Verbraucher vor dem Kauf im Internet. Als jedoch der ausgesuchte Fernseher geliefert wurde, stellte der Verbraucher fest, dass das Gerät bei gleichem Preis viele der bei der Recherche gefundenen Funktionen gar nicht hatte.
Sabine Fischer-Volk:
„Damit sich Rechercheergebnisse später auch im Kaufvertrag wiederfinden, sollten sich Kunden wichtige Produkt-Eigenschaften darin zusichern lassen. Damit verhindert man Enttäuschungen.“
Fall 2
Eine Verbraucherin kaufte eine neue Batterie für ihr Auto. Bereits ein paar Tage später gab die Batterie den Geist auf.
Sabine Fischer-Volk:
„Waren, die in andere Produkte eingefügt werden, sollten besonders sorgfältig ausgesucht werden. Dass sie kompatibel sind und nach dem Einbau keinen Schaden nehmen oder verursachen, sollte man im Zweifel ebenfalls im Vertrag vereinbaren.“
Fall 3
Weil sie wandern gehen wollte, kaufte eine Verbraucherin dafür geeignete Schuhe mit Goretex-Membran. Doch schnell stellte sich heraus, dass die neuen Schuhe nicht wie erwartet wasserdicht waren.
Sabine Fischer-Volk:
„Verbraucher können stets reklamieren, wenn die zuvor vereinbarte Eigenschaft der Ware fehlt. So können sie bei Schuhen mit einer Goretex-Membran erwarten, dass sie bei üblicher Nutzung keine nassen Füße bekommen. Das gilt besonders für spezielle Waren wie Wanderschuhe, bei denen sich der Träger auf die zugesicherten Eigenschaften verlassen können muss und dafür zumeist auch einen höheren Preis zahlt.“
In allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren nach dem Kauf. Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistungsquiz an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort wichtige Informationen und Musterbriefe zum korrekten Reklamieren.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftliche Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) –
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Dass Verbraucher bei Reklamationen oft nicht wie „König Kunde“ behandelt werden, zeigen aktuelle Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Verbraucher müssen ihre Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können“, sagt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ob Kunden wissen, wie sie richtig reklamieren, können sie derzeit mit einem Quiz auf www.vzb.de/gewaehrleistungsquiz testen.
In den letzten Wochen sind verstärkt Verbraucherbeschwerden zu Reklamationen eingegangen. „Wenn sich Verbraucher schon beim Kauf wichtige Produkteigenschaften zusichern lassen, erleichtert das später das Reklamieren“, rät Sabine Fischer-Volk und gibt Käufer-Tipps:
Fall 1
Weil er einen Fernseher mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis erwerben wollte, recherchierte ein Verbraucher vor dem Kauf im Internet. Als jedoch der ausgesuchte Fernseher geliefert wurde, stellte der Verbraucher fest, dass das Gerät bei gleichem Preis viele der bei der Recherche gefundenen Funktionen gar nicht hatte.
Sabine Fischer-Volk:
„Damit sich Rechercheergebnisse später auch im Kaufvertrag wiederfinden, sollten sich Kunden wichtige Produkt-Eigenschaften darin zusichern lassen. Damit verhindert man Enttäuschungen.“
Fall 2
Eine Verbraucherin kaufte eine neue Batterie für ihr Auto. Bereits ein paar Tage später gab die Batterie den Geist auf.
Sabine Fischer-Volk:
„Waren, die in andere Produkte eingefügt werden, sollten besonders sorgfältig ausgesucht werden. Dass sie kompatibel sind und nach dem Einbau keinen Schaden nehmen oder verursachen, sollte man im Zweifel ebenfalls im Vertrag vereinbaren.“
Fall 3
Weil sie wandern gehen wollte, kaufte eine Verbraucherin dafür geeignete Schuhe mit Goretex-Membran. Doch schnell stellte sich heraus, dass die neuen Schuhe nicht wie erwartet wasserdicht waren.
Sabine Fischer-Volk:
„Verbraucher können stets reklamieren, wenn die zuvor vereinbarte Eigenschaft der Ware fehlt. So können sie bei Schuhen mit einer Goretex-Membran erwarten, dass sie bei üblicher Nutzung keine nassen Füße bekommen. Das gilt besonders für spezielle Waren wie Wanderschuhe, bei denen sich der Träger auf die zugesicherten Eigenschaften verlassen können muss und dafür zumeist auch einen höheren Preis zahlt.“
In allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren nach dem Kauf. Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistungsquiz an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort wichtige Informationen und Musterbriefe zum korrekten Reklamieren.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftliche Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) –
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.