Am 26. März 2013 beging man vielerorts das vierjährige Bestehen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. In diesen vier Jahren entwickelte das Land Brandenburg sein „behindertenpolitisches Maßnahmepaket für das Land Brandenburg“ zur Umsetzung dieser wichtigen Menschenrechtskonvention und novellierte als zweites Bundesland Deutschlands sein Behindertengleichstellungsgesetz.
All diese Aktivitäten sind positiv und bemerkenswert.
Die Praxis ist jedoch auch hier der Maßstab. Ohne konkret terminierte Maßnahmen mit finanzieller Umsetzung ist und bleibt zum Beispiel das Maßnahmepaket nicht mehr als eine gut gemeinte Absichtserklärung. Bloße Absichtserklärungen in Form isolierter Einzelmaßnahmen, die konzeptlos und unter Haushaltsvorbehalt im Raume stehen, werden der UN Behindertenrechtskonvention und den darin verankerten Inklusionsgedanken nicht gerecht. Nach und nach beweist sich eben dieses in der Praxis , so dass sich auch betroffene Schüler, Lehrer und Eltern in der Umsetzung der inklusiven Bildung nicht länger gedulden wollen und konkrete Lösungen jetzt fordern. Die Landesregierung ist hier in der Pflicht, die betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer auf dem Weg in eine inklusive Bildung und in eine inklusive Gesellschaft mitzunehmen und ihnen dabei Sicherheit zu geben. Die Landesregierung muss zwingend der Pflicht nachkommen, die jede Landesregierun g zu erfüllen hat: Ihr Bundesland mit sicherer Hand, durchdachten Gesamtlösungskonzepten und praktikablen Finanzierungsmodellen führen. Weitere Zeitverzögerungen sind der Schaffung einer inklusiven Gesellschaft , von der die inklusive Bildung nur ein (!!) Teil ist, in höchstem Maße kontraproduktiv. Hier muss umgehend nachgearbeitet werden, sonst wird Inklusion in keinem Fall gelingen. Dies ist unbedingt abzuwenden.
Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
Am 26. März 2013 beging man vielerorts das vierjährige Bestehen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. In diesen vier Jahren entwickelte das Land Brandenburg sein „behindertenpolitisches Maßnahmepaket für das Land Brandenburg“ zur Umsetzung dieser wichtigen Menschenrechtskonvention und novellierte als zweites Bundesland Deutschlands sein Behindertengleichstellungsgesetz.
All diese Aktivitäten sind positiv und bemerkenswert.
Die Praxis ist jedoch auch hier der Maßstab. Ohne konkret terminierte Maßnahmen mit finanzieller Umsetzung ist und bleibt zum Beispiel das Maßnahmepaket nicht mehr als eine gut gemeinte Absichtserklärung. Bloße Absichtserklärungen in Form isolierter Einzelmaßnahmen, die konzeptlos und unter Haushaltsvorbehalt im Raume stehen, werden der UN Behindertenrechtskonvention und den darin verankerten Inklusionsgedanken nicht gerecht. Nach und nach beweist sich eben dieses in der Praxis , so dass sich auch betroffene Schüler, Lehrer und Eltern in der Umsetzung der inklusiven Bildung nicht länger gedulden wollen und konkrete Lösungen jetzt fordern. Die Landesregierung ist hier in der Pflicht, die betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer auf dem Weg in eine inklusive Bildung und in eine inklusive Gesellschaft mitzunehmen und ihnen dabei Sicherheit zu geben. Die Landesregierung muss zwingend der Pflicht nachkommen, die jede Landesregierun g zu erfüllen hat: Ihr Bundesland mit sicherer Hand, durchdachten Gesamtlösungskonzepten und praktikablen Finanzierungsmodellen führen. Weitere Zeitverzögerungen sind der Schaffung einer inklusiven Gesellschaft , von der die inklusive Bildung nur ein (!!) Teil ist, in höchstem Maße kontraproduktiv. Hier muss umgehend nachgearbeitet werden, sonst wird Inklusion in keinem Fall gelingen. Dies ist unbedingt abzuwenden.
Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
Am 26. März 2013 beging man vielerorts das vierjährige Bestehen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. In diesen vier Jahren entwickelte das Land Brandenburg sein „behindertenpolitisches Maßnahmepaket für das Land Brandenburg“ zur Umsetzung dieser wichtigen Menschenrechtskonvention und novellierte als zweites Bundesland Deutschlands sein Behindertengleichstellungsgesetz.
All diese Aktivitäten sind positiv und bemerkenswert.
Die Praxis ist jedoch auch hier der Maßstab. Ohne konkret terminierte Maßnahmen mit finanzieller Umsetzung ist und bleibt zum Beispiel das Maßnahmepaket nicht mehr als eine gut gemeinte Absichtserklärung. Bloße Absichtserklärungen in Form isolierter Einzelmaßnahmen, die konzeptlos und unter Haushaltsvorbehalt im Raume stehen, werden der UN Behindertenrechtskonvention und den darin verankerten Inklusionsgedanken nicht gerecht. Nach und nach beweist sich eben dieses in der Praxis , so dass sich auch betroffene Schüler, Lehrer und Eltern in der Umsetzung der inklusiven Bildung nicht länger gedulden wollen und konkrete Lösungen jetzt fordern. Die Landesregierung ist hier in der Pflicht, die betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer auf dem Weg in eine inklusive Bildung und in eine inklusive Gesellschaft mitzunehmen und ihnen dabei Sicherheit zu geben. Die Landesregierung muss zwingend der Pflicht nachkommen, die jede Landesregierun g zu erfüllen hat: Ihr Bundesland mit sicherer Hand, durchdachten Gesamtlösungskonzepten und praktikablen Finanzierungsmodellen führen. Weitere Zeitverzögerungen sind der Schaffung einer inklusiven Gesellschaft , von der die inklusive Bildung nur ein (!!) Teil ist, in höchstem Maße kontraproduktiv. Hier muss umgehend nachgearbeitet werden, sonst wird Inklusion in keinem Fall gelingen. Dies ist unbedingt abzuwenden.
Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
Am 26. März 2013 beging man vielerorts das vierjährige Bestehen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. In diesen vier Jahren entwickelte das Land Brandenburg sein „behindertenpolitisches Maßnahmepaket für das Land Brandenburg“ zur Umsetzung dieser wichtigen Menschenrechtskonvention und novellierte als zweites Bundesland Deutschlands sein Behindertengleichstellungsgesetz.
All diese Aktivitäten sind positiv und bemerkenswert.
Die Praxis ist jedoch auch hier der Maßstab. Ohne konkret terminierte Maßnahmen mit finanzieller Umsetzung ist und bleibt zum Beispiel das Maßnahmepaket nicht mehr als eine gut gemeinte Absichtserklärung. Bloße Absichtserklärungen in Form isolierter Einzelmaßnahmen, die konzeptlos und unter Haushaltsvorbehalt im Raume stehen, werden der UN Behindertenrechtskonvention und den darin verankerten Inklusionsgedanken nicht gerecht. Nach und nach beweist sich eben dieses in der Praxis , so dass sich auch betroffene Schüler, Lehrer und Eltern in der Umsetzung der inklusiven Bildung nicht länger gedulden wollen und konkrete Lösungen jetzt fordern. Die Landesregierung ist hier in der Pflicht, die betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer auf dem Weg in eine inklusive Bildung und in eine inklusive Gesellschaft mitzunehmen und ihnen dabei Sicherheit zu geben. Die Landesregierung muss zwingend der Pflicht nachkommen, die jede Landesregierun g zu erfüllen hat: Ihr Bundesland mit sicherer Hand, durchdachten Gesamtlösungskonzepten und praktikablen Finanzierungsmodellen führen. Weitere Zeitverzögerungen sind der Schaffung einer inklusiven Gesellschaft , von der die inklusive Bildung nur ein (!!) Teil ist, in höchstem Maße kontraproduktiv. Hier muss umgehend nachgearbeitet werden, sonst wird Inklusion in keinem Fall gelingen. Dies ist unbedingt abzuwenden.
Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten