Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg