Fliegen ist ein praktischer und komfortabler Weg, um schnell zu verreisen. Leider kann es immer passieren, dass ein Flug nicht so klappt, wie er geplant war. Manchmal wartet man eine gefühlte Ewigkeit am Gate, ein anderes Mal fällt ein Flug sogar komplett aus. Fluggäste sind aber nicht völlig machtlos. Besonders innerhalb der Europäischen Union sind Sie in solchen Situationen umfassend geschützt.
Welche Rechte Sie genau haben, das wird in diesem Artikel erklärt. Dabei geht es um Rechte und Ansprüche, die Sie als Fluggast einfordern können. Diese hängen von unterschiedlichen Faktoren ab und davon, ob der Flug nur verspätet oder sogar ganz gestrichen wurde.
Verspätung: Welche Rechte haben Sie?
Hat ein Flug Verspätung, muss die Airline ihre Passagiere während der Wartezeit betreuen. Ein wichtiger Faktor, von dem die Ansprüche der Fluggäste abhängen, ist die Länge der Flugstrecke. Dabei wird zwischen Kurzstrecke (bis 1500 km), Mittelstrecke (bis 3500 km) und Langstrecke (über 3500 km) unterschieden.
Der zweite Faktor, von dem die Ansprüche der Fluggäste abhängig sind, ist die Dauer der Verspätung. Ab einer Dauer von zwei Stunden beginnt der Anspruch auf Betreuung und Verpflegung bei Kurzstreckenflügen, ab drei Stunden auch bei Mittelstreckenflügen und ab vier Stunden bei Langstreckenflügen.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Fluggäste mit Essen und Getränken zu versorgen. Dabei zählt auch wieder die Länge der Wartezeit. Ab einer gewissen Dauer ist auch warmes Essen angemessen. Müssen Gäste über Nacht warten, organisiert die Fluggesellschaft oft eine Unterkunft. Wenn die Fluggäste sich selbst versorgen müssen, können die Ansprüche später geltend gemacht werden. Auf Compensation2go.com können Sie herausfinden, was Ihnen zusteht.
Entschädigung bei Verspätung
Ein verspäteter Flug bedeutet auch eine finanzielle Entschädigung, zumindest nach EU-Recht. Wenn Ihr Flugzeug mindestens drei Stunden zu spät kommt, gibt es Geld zurück. Bei Kurzstreckenflügen sind das 250€, bei Mittelstreckenflügen innerhalb oder mit Abflug in der EU sind es 400€, und bei Langstreckenflügen, die in der EU starten oder enden, sind es 600€. Die Fluggesellschaft muss ihre Gäste im Fall einer Verspätung sogar darüber informieren.
Flug gestrichen: Was nun?
Verspätungen sind unschön, aber wenn der Flug ganz ausfällt, kann das weitreichende Folgen haben. Aber auch in dieser Situation sind Fluggäste nicht auf sich allein gestellt. Sie haben verschiedene Ansprüche, die Ihnen in dieser Lage helfen können.
Wird ein Flug gestrichen, werden Sie von der Fluggesellschaft darüber informiert. Je nachdem, wie kurzfristig dies passiert, haben Sie verschiedene Optionen. Kommt die Streichung mehr als 14 Tage vor Abflug, haben Sie leider keine Ansprüche. Viele Airlines bieten Ihnen eine Umbuchung an, die muss aber zeitlich nicht der alten Buchung entsprechen
Sagt Ihnen die Fluggesellschaft zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug Bescheid, dass Ihr Flug ausfällt, dann muss die Airline eine Alternative finden, die höchstens zwei Stunden früher losfliegt und nicht mehr als vier Stunden später am Ziel ankommt.
Wenn Ihr Flug weniger als eine Woche vor dem Startdatum gestrichen wird, ist das Zeitfenster noch kleiner: Höchstens eine Stunde darf der Abflug nach vorne verlegt werden und die Landung darf maximal zwei Stunden später stattfinden.
Der Anspruch auf finanzielle Erstattung nach EU-Recht ist bei gestrichenen Flügen derselbe wie bei Verspätungen. Hier wird auch wieder nach der Länge der Strecke unterschieden.
Fazit
Ein verspäteter oder abgesagter Flug kann ein echtes Ärgernis sein. Trotzdem gibt es meistens keinen Grund zur Panik. Als Fluggast sind Sie umfassend geschützt, besonders dank den Gesetzen der EU. Bei Verspätung haben Sie nicht nur das Recht auf finanzielle Entschädigung, sondern auch Ansprüche auf Betreuung und Verpflegung von Ihrer Fluggesellschaft. Fällt Ihr Flug aus, muss die Airline Ihnen helfen, eine passende Alternative zu finden. Dabei gelten strenge zeitliche Vorgaben, damit Ihre Reiseplanung nicht unter der Streichung leidet.