Es besteht immer die Gefahr, dass Sie Ihren Beruf irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Wer eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Versicherung) besitzt, kann in diesem Fall eine monatliche Rente erhalten. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wie sinnvoll ist es, solch eine Versicherung abzuschließen?
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Das Prinzip klingt erst einmal überzeugend: eine Versicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft. Als Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird aber zumeist kein eigenständiges Versicherungsprodukt bezeichnet. In aller Regel ist damit eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel – oft auch AU-Klausel genannt – gemeint.
Die AU-Klausel ist nicht immer in den Basisleistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten. Bei einigen Versicherungsgesellschaften muss sie daher optional als Zusatzleistung hinzugebucht werden. Wurde sie vereinbart, zahlt die Versicherung auch schon bei einer längeren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine temporäre Rente entsprechend der BU-Rente aus.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung als eigenständiges Versicherungsprodukt ist eher unüblich und wird daher nur von wenigen Versicherungen angeboten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rs-versicherungsmakler.de/blog/arbeitsunfaehigkeitsversicherung/.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
Die Begriffe Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit klingen sehr ähnlich. Umgangssprachlich werden sie deshalb häufig auch synonym genutzt. Doch das ist eigentlich nicht korrekt – die Bezeichnungen haben nicht die gleiche Bedeutung. Daraus folgt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung etwas anderes ist als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Unterschiede stellen sich wie folgt dar:
Arbeitsunfähigkeit
Als arbeitsunfähig kann man bereits mit einer akuten Magenverstimmung oder bei einem grippalen Infekt gelten. Das ist der Fall, sobald ein Arzt feststellt, dass eine Person ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben kann und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Diese Form der Attestierung ist im Volksmund auch als Krankenschein bekannt.
Der Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmern im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang den vereinbarten Lohn weiter. Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenversicherung bei längeren Krankschreibungen ab der siebten Woche für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Gehalts.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Egal, ob die Beeinträchtigung infolge von Körperverletzung, Krankheit oder Alterserscheinungen herrührt.
Berufsunfähigkeitsversicherungen haben vorteilhaftere Regelungen: Um als berufsunfähig zu gelten, genügt es, den angestammten Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben zu können. Wenn dieser Zustand voraussichtlich für 6 Monate anhält, gilt das Kriterium der Dauerhaftigkeit bereits als erfüllt.
Erwerbsunfähigkeit
Eine Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine berufsunfähige Person auch keiner anderen Arbeit mehr nachgehen kann. Wird eine Erwerbsminderung durch den gesetzlichen Träger der Rentenversicherung festgestellt, greift die staatliche Erwerbsminderungsrente. Überprüft werden dabei alle denkbaren Tätigkeiten, nicht nur der zuletzt ausgeübte Beruf.
Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn die betroffene Person weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist. Die staatlichen Leistungen betragen allerdings nur einen geringen Teil des zuletzt erzielten Einkommens. Selbstständige, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, kommen überhaupt nicht in den Genuss dieser Absicherung.
Ist der Abschluss einer AU-Versicherung sinnvoll?
Die Gründe für eine Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit können vielfältig sein. In Berufen mit körperlicher Belastung dominieren Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates als Ursache. In geistig anspruchsvollen und belastenden Berufen sind psychische Erkrankungen häufiger.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung schafft es jeder fünfte Arbeitnehmer nicht, bis zum Eintritt des Rentenalters voll zu arbeiten. Dieser Personenkreis erhält also für einen Teil des Berufslebens eine Erwerbsminderungsrente. Dieser staatliche Schutz ist jedoch sehr knapp bemessen.
Eine zusätzliche Absicherung gegen den Verlust der eigenen Arbeitsfähigkeit kann daher für jeden Berufstätigen wertvoll sein. Deshalb ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel für alle Berufsgruppen sinnvoll. Wer ein geringeres Risiko für eine Berufsunfähigkeit hat, zahlt auch geringere Versicherungs-Prämien.
Fazit
Egal, wie gesund Sie bislang durchs Leben gekommen sind: Niemand ist vor Unfällen oder Krankheiten gefeit. Der Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann Sie und Ihre Familie im Falle eines unglücklichen Ereignisses finanziell absichern.