Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt unter allen Mitgliedern regelmäßig Umfragen durch. Dabei zeichnet sich innerhalb der letzten Jahre eine steigende Tendenz von psychischen Erkrankungen als Hauptursache für Fälle von Berufsunfähigkeit ab. Noch vor Herz-Kreislauf Erkrankungen oder Krebs sind es Depressionen und Burnout, die bei Betroffenen dafür sorgen, dass diese ihrem Beruf nicht mehr vollumfänglich nachgehen können. Warum psychische Vorerkrankungen sowie vor Vertragsabschluss bereits laufende Psychotherapien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung problematisch sein können und welche Tipps es für Antragsteller gibt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Personen mit psychischer Vorerkrankung gelten als Risikogruppe
Bevor Versicherungsgeber Verträgen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zustimmen, wird eine umfangreiche Gesundheitsprüfung vorgenommen. Denn entscheidend ist es, dass das Risiko für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit so genau wie möglich eingeschätzt werden kann. Antragsteller müssen daher unter anderem sogenannte Gesundheitsfragen beantworten. Dabei wird der aktuelle Gesundheitszustand genau beleuchtet. Es werden hierfür in der Regel auch alle Krankheiten, Krankenhausaufenthalte, Reha- sowie Therapiemaßnahmen der letzten 5 Jahre erfasst. Da psychische Erkrankungen wie etwa Depressionen zu den häufigsten Gründen für eine Berufsunfähigkeit zählen, gelten Betroffene als Risikogruppe für Versicherer. Aber was bedeutet das in der Praxis? Wie die Bewertung letztlich erfolgt und welche Konditionen möglich sind, ist einzelfallabhängig. Unsere Übersicht zeigt drei mögliche Szenarien:
- Unter Normalbedingungen ist je nach Anbieter ein Tarifabschluss möglich, sofern es sich um eine einmalige therapeutische Behandlung handelt. Wichtig ist dabei, dass die Ursache nachweislich keine Krankheit, sondern ein einmaliges Ereignis wie etwa ein familiärer Todesfall war.
- Ist die psychotherapeutische Behandlung bereits vor Vertragsbeginn bzw. zum Zeitpunkt der Unterschrift abgeschlossen, gibt es bei einigen Anbietern mit dem Kompromiss des Risikozuschlages eine Zusage.
- Befindet sich der Antragsteller noch in laufender therapeutischer Behandlung, lehnen viele Versicherungsgeber solche Personen ab. In Ausnahmen wird eine Zusage unter der Voraussetzung des Leistungsausschlusses erteilt.
Hinweis: Risikozuschlag bedeutet, dass die monatlichen Beiträge höher angesetzt werden. Somit versuchen Versicherungsgeber das höhere Risiko aufgrund der psychischen Vorerkrankung auszugleichen. Mit einem Leistungsausschluss ist gemeint, dass das psychische Krankheitsbild nicht mitversichert wird. Ist dies später Ursache für die Berufsunfähigkeit, besteht kein Leistungsanspruch.
Tipps zum BU-Abschluss trotz Psychotherapie
Grundsätzlich ist es für Antragsteller mit psychischen Vorerkrankungen oder laufender Psychotherapie schwieriger, eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Es gibt jedoch einige Tipps, die Betroffenen helfen können. Zwei der wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst:
Betrachtungszeitraum beachten
Bei den meisten Versicherungsanbietern liegt der Betrachtungszeitraum für die Gesundheitsfragen zwischen den letzten 5 und 10 Jahren. Wenn eine frühere Psychotherapie länger zurückliegt, muss sie somit nicht angegeben werden. Betroffene sollten daher beim Vergleich der Tarife und Anbieter auf kurze Betrachtungszeiträume achten, um die Chancen auf eine Zusage zu erhöhen.
Anonyme Risikovoranfrage stellen
Unabhängige Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung bieten bei psychischen Vorerkrankungen eine anonyme Voranfrage an. Sie kennen den Versicherungsmarkt und können einschätzen, bei welchem Anbieter die Chancen je nach Voraussetzungen des Antragsteller am besten sind. Über ein Formular kann ein individueller Tarifvergleich vorgenommen werden, ohne, dass der Versicherungsgeber die Daten des Antragstellers einsehen kann.