Heute wurde eine Meldung der Bundesagentur für Arbeit über die Änderung zum Kontenpfändungsschutz hier veröffentlicht. Bislang waren Schuldner und gleichzeitig Bezieher von Sozialleistungen 14 Tage lang gegen Pfändungen eben dieser Leistungen geschützt. Dazu gehörten Hartz IV-Bezüge und das Kindergeld. Ab Januar entfällt diese Regelung. Wer davon nichts weiß, Schulden hat und kein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einrichtet – das erhöhte Gebühren kostet – kann im Januar eine böse Überraschung erleben. Falls das Konto bereits mit einer Pfändung belegt ist, kann der Kontoinhaber auch über z.B. Hartz IV Bezüge nicht mehr verfügen. Folglich kein Geld für Miete, Nebenkosten, Essen ….
Aber es gibt ja das geflügelte Wort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
In Görlitz steht eine interessante Schilderkombination. Fehlt nur noch das vierte Schild mit der Aufschrift „Brücke“.
Wer von den Betroffenen das Einrichten des besagten Pfändungsschutzkontos verpasst, hat dann die Wahl …
Meldung der Bundesagentur für Arbeit
Foto © faktuell
Heute wurde eine Meldung der Bundesagentur für Arbeit über die Änderung zum Kontenpfändungsschutz hier veröffentlicht. Bislang waren Schuldner und gleichzeitig Bezieher von Sozialleistungen 14 Tage lang gegen Pfändungen eben dieser Leistungen geschützt. Dazu gehörten Hartz IV-Bezüge und das Kindergeld. Ab Januar entfällt diese Regelung. Wer davon nichts weiß, Schulden hat und kein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einrichtet – das erhöhte Gebühren kostet – kann im Januar eine böse Überraschung erleben. Falls das Konto bereits mit einer Pfändung belegt ist, kann der Kontoinhaber auch über z.B. Hartz IV Bezüge nicht mehr verfügen. Folglich kein Geld für Miete, Nebenkosten, Essen ….
Aber es gibt ja das geflügelte Wort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
In Görlitz steht eine interessante Schilderkombination. Fehlt nur noch das vierte Schild mit der Aufschrift „Brücke“.
Wer von den Betroffenen das Einrichten des besagten Pfändungsschutzkontos verpasst, hat dann die Wahl …
Meldung der Bundesagentur für Arbeit
Foto © faktuell
Heute wurde eine Meldung der Bundesagentur für Arbeit über die Änderung zum Kontenpfändungsschutz hier veröffentlicht. Bislang waren Schuldner und gleichzeitig Bezieher von Sozialleistungen 14 Tage lang gegen Pfändungen eben dieser Leistungen geschützt. Dazu gehörten Hartz IV-Bezüge und das Kindergeld. Ab Januar entfällt diese Regelung. Wer davon nichts weiß, Schulden hat und kein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einrichtet – das erhöhte Gebühren kostet – kann im Januar eine böse Überraschung erleben. Falls das Konto bereits mit einer Pfändung belegt ist, kann der Kontoinhaber auch über z.B. Hartz IV Bezüge nicht mehr verfügen. Folglich kein Geld für Miete, Nebenkosten, Essen ….
Aber es gibt ja das geflügelte Wort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
In Görlitz steht eine interessante Schilderkombination. Fehlt nur noch das vierte Schild mit der Aufschrift „Brücke“.
Wer von den Betroffenen das Einrichten des besagten Pfändungsschutzkontos verpasst, hat dann die Wahl …
Meldung der Bundesagentur für Arbeit
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Heute wurde eine Meldung der Bundesagentur für Arbeit über die Änderung zum Kontenpfändungsschutz hier veröffentlicht. Bislang waren Schuldner und gleichzeitig Bezieher von Sozialleistungen 14 Tage lang gegen Pfändungen eben dieser Leistungen geschützt. Dazu gehörten Hartz IV-Bezüge und das Kindergeld. Ab Januar entfällt diese Regelung. Wer davon nichts weiß, Schulden hat und kein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einrichtet – das erhöhte Gebühren kostet – kann im Januar eine böse Überraschung erleben. Falls das Konto bereits mit einer Pfändung belegt ist, kann der Kontoinhaber auch über z.B. Hartz IV Bezüge nicht mehr verfügen. Folglich kein Geld für Miete, Nebenkosten, Essen ….
Aber es gibt ja das geflügelte Wort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
In Görlitz steht eine interessante Schilderkombination. Fehlt nur noch das vierte Schild mit der Aufschrift „Brücke“.
Wer von den Betroffenen das Einrichten des besagten Pfändungsschutzkontos verpasst, hat dann die Wahl …
Meldung der Bundesagentur für Arbeit
Foto © faktuell