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NIEDERLAUSITZ aktuell

Nebel – Mehr als nur trübe Aussicht

14:39 Uhr | 10. November 2010
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Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
Eine Information des Polizei des Schutzbereiches Dahme-Spreewald
Foto 1 © M.Minderhoud (wikipedia.org)
Foto 2: Archivbild

Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
Eine Information des Polizei des Schutzbereiches Dahme-Spreewald
Foto 1 © M.Minderhoud (wikipedia.org)
Foto 2: Archivbild

Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
Eine Information des Polizei des Schutzbereiches Dahme-Spreewald
Foto 1 © M.Minderhoud (wikipedia.org)
Foto 2: Archivbild

Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
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Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
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Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
Eine Information des Polizei des Schutzbereiches Dahme-Spreewald
Foto 1 © M.Minderhoud (wikipedia.org)
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Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
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– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
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Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
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Am 6. Juli veranstaltet der Cottbuser Altstadtverein im Rahmen des Walzerwochenendes den Aktionstag „Unsere Bühne Cottbus“ auf dem Altmarkt. Unter...

Feuerwehr Ortrand zieht um. Einweihung mit Kinderfest und Führungen

Ermittlungen nach Waldbrand an B179 bei Märkisch Buchholz

27. Juni 2025

An der Bundesstraße 179 bei Märkisch Buchholz ist gestern Nachmittag ein Brand ausgebrochen. Wie die Polizei mitteile, standen rund 1.000...

LKW-Fahrer schwer verletzt. Bei Boblitz gegen Baum geprallt

Ermittlungen in Forst. Fahrer flüchtet nach Unfall mit 16-Jähriger

27. Juni 2025

Nach einem Zusammenstoß mit einer 16-jährigen Motorradfahrerin in Forst hat ein Transporterfahrer gestern seine Fahrt fortgesetzt, ohne anzuhalten oder Hilfe...

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ISAHR eröffnet neuen Immobilienshop in Cottbus!
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Am 27. und 28. Juni 2025 feiert ISAHR Bauen & Immobilien große Eröffnung in der Spremberger Straße 1 in Cottbus – mit Programm für Groß und Klein, spannenden Vorträgen, aktuellen ...Bauprojekten und persönlicher Beratung.
🎨 Kinder können beim Malwettbewerb mitmachen, 🧠 Erwachsene bei den Experten-Talks dabei sein.

📍 Alle Infos im Artikel:


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