Die Benutzung von gemeinsamen Fuß- und Radwegen, die mittels unten abgebildetem Zeichen 240 beschildert sind, ist ausschließlich Radfahrern und Fußgängern vorbehalten.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen.
Das Parken auf Grünstreifen neben Fuß- und Radwegen ist verboten.
Verstöße gegen diese Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Foto: Sandra Mattner
Quelle: Stadt Spremberg