Mit der in Kraft getretenen Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden momentan bundesweit in den Kommunen Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“ eingerichtet. Gemeint sind standardmäßige Tempo-30-Bereiche an Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern. Diese innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch im Stadtgebiet von Guben umzusetzen und Tempo 30 vor den entsprechend gelegenen Einrichtungen anzuordnen. Das diene der Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium. Der Fachbereich III Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung hat alle in Guben relevanten Standorte unter Maßgabe der Gesetzesnovelle überprüft, bestätigt Leiter Uwe Schulz.
Folgende Tempo-30-Bereiche werden nun zusätzlich in der Neißestadt eingerichtet:
– im Bereich der Kindertagesstätte „Brummkreisel“ in Groß Breesen (einschließlich der Bushaltestelle)
– am Altenpflegeheim „Pro Seniore Residenz“ in Deulowitz (einschließlich des Kinderspielplatzes)
– am Altenpflegeheim „Kursana Domizil“ in der Berliner Straße
Grundsätzlich gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung streckenbezogenen je nach Standort zwischen 100 und 250 Meter sowie temporär – also nur für bestimmte Zeiträume. Eine Ausnahme bildet die Gubener Wilkestraße mit dem Altenpflegeheim, Krankenhaus und Kindergarten des Wilke-Stifts: Dort wird die bereits im angrenzenden Blumenweg und der Gartenstraße geltende Tempo-30-Zone auf die Wilkestraße erweitert bis in Höhe der Märkischen und Lausitzer Straße. Dieses Tempolimit gilt dann ohne temporäre Begrenzung.
Alle anderen sozialen Einrichtungen in Guben liegen bereits in Tempo-30-Zonen beziehungsweise verkehrsberuhigten Bereichen oder sind nicht an Vorfahrtsstraßen gelegen. Die neue Beschilderung der Tempo-30-Bereiche erfolgt bis Ende August 2017, informiert der Fachbereich III. Die Stadtverwaltung Guben bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, sich auf diese neue Verkehrssituation einzustellen.
pm/red