Bei den Tarifverhandlungen am 29. September 2017 für die rund 170 Beschäftigten des DRK Kreisverband Forst Spree-Neiße e.V. in Südbrandenburg ist es noch zu keiner Einigung gekommen.
Die Gewerkschaft ver.di hatte den DRK Kreisverband Forst Spree-Neiße e.V. schon im Juni 2017 zu Tarifverhandlungen aufgefordert und den Abschluss eines Tarifvertrages gefordert, der dem gültigen Tarifvertrag mit dem benachbarten DRK Kreisverband Cottbus Spree-Neiße West e.V. entspricht.
Am ersten Verhandlungstermin am 29. September 2017, der schon im Juli 2017 vereinbart wurde, hatte der Vorstand des DRK-Kreisverbandes aber noch kein Tarifangebot vorgelegt. Der DRK-Kreisverband hat zwar bei den Verhandlungen am 29. September 2017 ein Tarifangebot angekündigt, konnte jedoch noch keinen Termin nennen, bis zu dem das Tarifangebot vorgelegt wird. Der DRK-Kreisverband sah sich daher auch nicht in der Lage, einen weiteren zeitnahen Verhandlungstermin zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di zu vereinbaren.
Die Gewerkschaft ver.di fordert vom DRK-Kreisverband, dass innerhalb der nächsten 14 Tage ein Tarifangebot vom DRK vorgelegt und ein weiterer Verhandlungstermin kurzfristig vereinbart wird. Die ver.di-Tarifkommission, die am 06. Juli 2017 ihre Tarifforderung detailliert mit Entgelttabellen und Eingruppierungsregelungen vorgelegt hatte, fordert, dass der Tarifvertrag spätestens zum 1. Oktober 2017 in Krafttreten muss.
„Die Geduld der Beschäftigten ist am Ende, weil schon seit dem 6. Juli 2017 die detaillierte Tarifforderung der ver.di-Tarifkommission beim DRK Kreisverband in Forst auf dem Tisch liegt. Mehr als zwei Monate müssen für das DRK ausreichen, um ein eigenes Tarifangebot vorlegen zu können“, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer aus Cottbus. „Dabei fordern die 170 Beschäftigten, die überwiegend in der stationären und ambulanten Pflege in Forst (Lausitz) und Umgebung beschäftigt sind, nur einen Tarifvertrag, der schon seit Juli 2016 beim benachbarten DRK Kreisverband Cottbus Spree-Neiße West e.V. Anwendung findet.“, so Ralf Franke von ver.di.
„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege sind bundesweit einheitlich. Wenn der benachbarte DRK Kreisverband Cottbus Spree-Neiße West e.V. die Tariflöhne in der stationären und ambulanten Pflege finanzieren kann, dann muss dies auch beim DRK in Forst möglich sein.“, so Franke von ver.di weiter.
In § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB XI (Pflegeversicherung) ist geregelt, dass bei der Ermittlung der Pflegesätze (Entgelte für Heimbewohner und ihre Kostenträger) die Bezahlung der Gehälter nach Tarifvertrag nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Somit sind die Tarifgehälter über die Pflegesätze immer finanzierbar.
„Die Politik beklagt sich zu recht über zu wenig Pflegekräfte und eine zu schlechte Bezahlung in der Pflege. Jetzt muss die Politik tätig werden, und die berechtigten Tarifforderungen der Beschäftigten in der Pflege unterstützen“, so Franke von ver.di.
pm/red