Zu Beginn des neuen Schuljahres 2017/2018 werden in der Stadt Forst (Lausitz) auf der Frankfurter Straße im Bereich der Grundschule Nordstadt und in der Blumenstraße im Bereich der Kindertageseinrichtung Friedrich-Fröbel Tempo 30–Schilder aufgestellt. Nach Verkehrsfreigabe der Sorauer Straße, die aufgrund von Bauarbeiten an den Kanälen und Leitungen noch bis Ende 2017 voll gesperrt ist, soll auch hier ab 2018 im Bereich der Kindertagesstätte Talita kumi ein Tempolimit von 30 km/h gelten.
Zu diesem Ergebnis sind die Stadt Forst (Lausitz), das Straßenverkehrsamt des Landkreises Spree-Neiße und die zuständige Polizeidienststelle Cottbus in ihrer Verkehrsberatung am 09.08.2017 gekommen. Ein entsprechender Antrag auf Anordnung der zum neuen Schuljahr anzuordnenden Beschilderung ist noch am selben Tag von der Stadt Forst (Lausitz) bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht worden. Seit dem 10.08.2017 liegt die verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vor. Gegenwärtig befinden sich die notwendigen Verkehrszeichen und –einrichtungen in der Beschaffung. Nach Auskunft der Lieferfirma erfolgt die Bereitstellung der Verkehrstafeln für die Frankfurter Straße voraussichtlich in der 37. Kalenderwoche 2017; die Montage erfolgt durch das Betriebsamt der Stadt dann umgehend. In der Blumenstraße wird die Beschilderung mit Tempo 30 in den nächsten 14 Tagen vorgenommen.
Vorausgegangen sind der Entscheidung die seit Dezember 2016 in den Verkehrsberatungen der Stadt Forst (Lausitz) erfolgten Abwägungsschritte, die neben der Erfassung der örtlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen auch die Überprüfung der Standorte unter Maßgabe der Gesetzesnovelle und unter Einbeziehung des Rundschreibens vom Juli 2017 des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg beinhaltete.
Dabei waren uunter anderem folgende Kriterien zu beurteilen:
– Verfügen die Einrichtungen über einen direkten Zugang von der betreffenden Straße?
– oder Ist im unmittelbaren Bereich starker Quell- und Zielverkehr (Bring- und Abholverkehr, Fahrbahnquerungen, Aufenthalt am Fahrbahnrand) vorhanden?
– Ist eine Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraße nach Beschilderung der Tempo 30 zu befürchten?
– Hat die Maßnahme Auswirkungen auf den ÖPNV?
Grundsätzlich wird die Geschwindigkeitsbegrenzung temporär über die Betriebszeiten der jeweiligen Einrichtungen und streckenbezogen gelten, d.h. auf der Blumenstraße aus Richtung Bahnhofstraße auf einer Länge von 100 m, in der Frankfurter Straße auf einer Länge von 200 m gelten.
Die Stadtverwaltung bittet gleichzeitig alle Fahrzeugführer, das angeordnete Tempolimit einzuhalten.
pm/red
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