Roggosen: Einer Kontrolle durch die Bundespolizei auf der BAB 15 entzog sich gegen 02:15 Uhr am frühen Dienstagmorgen ein unbekannter Autofahrer in einem PKW FORD. An der Anschlussstelle Roggosen verließ der KUGA die Autobahn. In einem Waldstück versteckt fanden die Beamten das Auto wieder. Schnell stellte sich heraus, dass es zuvor in Leipzig gestohlen wurde. Der geflüchtete Fahrer konnte nicht mehr gestellt werden. Der rechtmäßige Besitzer wurde über die Polizei in Sachsen informiert und wird sein sichergestelltes Fahrzeug in Kürze wieder in Empfang nehmen können.
Schenkendöbern: Ein Radfahrer wurde am Montag gegen 13:40 Uhr bei Schenkendöbern verletzt. Der Mann aus Polen hatte beim Linksabbiegen den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet, so dass es zu einer Kollision mit einem PKW MITSUBISHI kam. Der Mann musste schwer verletzt mit einem Rettungshubschrauber in das CTK geflogen werden. Das Rad wurde sichergestellt, am Auto entstand ein Schaden von mehreren hundert Euro.
Guben: Bei einem mittäglichen Parkplatzunfall trafen am Montag zwei Autos auf einem Parkplatz in der Friedrich-Schiller-Straße zusammen. Die beiden beteiligten PKW blieben trotz eines Schadens von über 1.000 Euro fahrbereit.
Bohsdorf: Bei Bohsdorf kam eine 54 Jahre alte Autofahrerin mit einem PKW SKODA am Dienstagvormittag gegen 08:45 Uhr von der Fahrbahn ab, verlor die Kontrolle über das Auto und landete, nach einer Kollision mit einem Baum, im Straßengraben. Sie verletzte sich und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Das Fahrzeug musste mit einem Schaden von rund 6.000 Euro von einem Abschleppdienst geborgen werden.
BAB 15, PP Eichower Fließ: Beamte der Autobahnpolizei kontrollierten Montagmittag auf dem Parkplatz Eichower Fließ einen VW-Transporter mit Anhänger, auf dem ein VW-Caravelle transportiert wurde. Gestohlen war das Fahrzeug nicht, allerdings drängte sich der Verdacht der Überladung geradezu auf. Der Anhänger war für ein zugelassenes Gesamtgewicht von zwei Tonnen zugelassen. Mit dem Bus obendrauf wurde dieses Gewicht um knapp 780 Kilogramm oder 38 Prozent überschritten und auch das Zugfahrzeug war für diese Anhängelast nicht ausgelegt. Selbst ohne diese Verstöße hätte der 33-jährige Pole das Gespann trotzdem nicht bewegen dürfen. Die erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE besitzt er nicht. Für den Fahrer bedeutete die Kontrolle: Ende des Transports, geeignetes Zugfahrzeug samt Anhänger organisieren, Anzeige wegen der Überladung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie die Zahlung einer Sicherleistung in Höhe von 400 Euro.
pm/red