Krieschow: Im Gewerbering endete ein Zusammenstoß, an dem am Mittwoch gegen 18:00 Uhr ein PKW VW und ein SKODA beteiligt waren, mit einem Schaden von rund 4.000 Euro. Verletzt wurde niemand.
Spremberg: In der Tuchmacherallee/ Ecke Schlosserstraße ereignete sich kurz vor 17:30 Uhr am Mittwoch ein Vorfahrtunfall, bei dem gleich drei Personen verletzt wurden. Ein MAN-LKW kollidierte mit einem PKW TOYOTA. Der 77-jährige Toyota-Fahrer und seine 78 und 55 Jahre alten Beifahrerinnen mussten zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Am PKW wurde ein wirtschaftlicher Totalschaden bilanziert.
Guben: Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung einer Straftat. Am Mittwoch, 23.08.2017 um 07:25 Uhr, wurde ein 75-jähriger Gubener in der Heinrich-Mann-Straße, in Höhe der Hausnummer 24 durch einen Unbekannten grundlos geschlagen. Der Rentner wurde verletzt und musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Der unbekannte Mann entfernte sich anschließend in Richtung Gerhard-Hauptmann-Straße. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den handelnden Personen und zum Tathergang geben können. Melden Sie sich telefonisch unter 03561 460 im Polizeirevier Guben oder nutzen Sie das Internet unter www.polizei.brandenburg.de/
Gahry: Bei Gahry kollidierte am Donnerstagmorgen gegen 06:30 Uhr ein PKW FORD mit einem Reh. Das Tier verendete vor Ort. Das Auto blieb mit einem Schaden von rund 1.000 Euro fahrbereit.
BAB 15 bei Forst: Beamte des Zolls riefen am Donnerstagmorgen die Polizei, da sie zwischen den Anschlussstellen Bademeusel und Forst einen PKW AUDI bei der Einreise nach Deutschland gestoppt hatten, an dem offenbar gefälschte Kennzeichen montiert waren. Ein Datenabgleich ergab zudem, dass gegen den 32-jährigen Fahrer drei Haftbefehle sächsischer Amtsgerichte vorlagen, so dass er festgenommen wurde. Damit nicht genug, der Mann aus Polen stand offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, wie ein Drogenvortest anzeigte und war nicht im Besitz eines Führerscheins. Im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde zur Beweissicherung die Blutprobe veranlasst.
Foto: NicoLeHe, pixelio.de
pm/red