Bürgermeisterin Dagmar Püschel hat gestern eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses sowie der Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b StGB.
Ganz offensichtlich sind Interna aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Eisenhüttenstadt GmbH an die Öffentlichkeit gelangt. Die Anzeige, die Dagmar Püschel als Bürgermeisterin und Gesellschafterin erstattet hat, richtet sich gegen die Person, die Konditionen aus dem Aufhebungsvertrag des ehemaligen Geschäftsführers der Stadtwerke Eisenhüttenstadt GmbH bekannt gemacht und somit gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen hat.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass gegen Bürgermeisterin Dagmar Püschel eine anonyme Anzeige wegen des Verdachts auf Korruption vorliegt.
„Der Aufsichtsrat hat seine Entscheidung vor 1,5 Jahren getroffen. Interessant finde ich, dass jetzt Anzeige erstattet wird und nicht gegen den Aufsichtsrat als zuständiges Beschlussgremium sondern gegen mich.
Selbstverständlich hat jeder, der eine Straftat vermutet, das Recht und sogar die Pflicht Anzeige zu erstatten. Den nun folgenden Ermittlungen der Behörde sehe ich gelassen entgegen. Ein Blick in den Gesellschaftervertrag genügt und jeder weiß, dass der Aufsichtsrat das Entscheidungsgremium ist“ so Bürgermeisterin Dagmar Püschel.
Foto: © Jürgen Knopp