Zwei Gesellschafter eines Bauunternehmens aus dem Landkreis Oder-Spree, die einen vermeintlich Selbstständigen über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren mit Abrissarbeiten beauftragten, wurden im Februar 2018 durch das Amtsgericht Fürstenwalde wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zu einer Verurteilung der zwei Gesellschafter der GbR wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 21 Fällen zu jeweils einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen je 40 EUR (5.200 EUR).
Laut einem Gutachten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg war der Selbstständige wie ein abhängig Beschäftigter einzustufen. Die Unternehmer hätten ihn von Oktober 2013 bis Juni 2015 zur Sozialversicherung anmelden und Beiträge abführen müssen. Über 15.000 EUR Sozialversicherungsbeiträge wurden somit vorenthalten.
Neben der Strafe müssen die Gesellschafter nun auch die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Hintergrund
Durch die Beschäftigung von Scheinselbstständigen erzielen die vermeintlichen Auftraggeber gegenüber den gesetzestreuen Unternehmen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, da die gesetzlichen Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge und Zuschläge für Überstunden eingespart werden, kein Urlaubs-/ Weihnachtsgeld und keine Lohnfortzahlungen für Krankheit, Urlaub und Feiertage geleistet werden. Weiterhin wird der gesetzliche Kündigungsschutz ausgehebelt und die Lohnkosten bei Auftragsmangel schlagen nicht beim vermeintlichen Auftraggeber zu Buche.