Ein Unternehmer aus dem Landkreis Oder-Spree, der seine Einnahmen aus der Selbstständigkeit gegenüber dem Jobcenter Oder-Spree nicht in voller Höhe angegeben hatte und darüber hinaus Schwarzlohn an seine Arbeitnehmer zahlte, erhielt nun die Quittung für sein unredliches Verhalten.
Ermittlungen des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), Sachgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit, führten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.
Der Unternehmer hat im strafrechtlich relevanten Zeitraum von knapp vier Jahren Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV-Leistungen) in Höhe von ca. 24.000 EUR zu Unrecht erhalten, da er seine tatsächlich erzielten Umsätze gegenüber dem Jobcenter falsch angab. Darüber hinaus wurden Arbeitnehmer erst nachträglich zur Sozialversicherung angemeldet, wodurch Sozialversicherungsbeiträge i. H. v. ca. 4.000 EUR nicht rechtzeitig abgeführt wurden.
Die Bewährungszeit wurde auf 2 Jahre festgesetzt.
pm/red