Die Laubentsorgung auf städtischen Flächen erfolgt, wie in den vergangenen Jahren auch, durch beauftragte Firmen sowohl auf den Grünflächen mit Baumbestand als auch auf Straßen- und Gehwegflächen im Rahmen der Straßenreinigung entsprechend der gültigen Satzung.
Sind Grundstückseigentümer nach Straßenreinigungssatzung zur Gehwegreinigung verpflichte, dann sind diese nach der aktuellen Rechtsprechung auch zur Reinigung des vor ihrem Anwesen verlaufenden Gehsteiges verpflichtet. Dazu gehört auch die Beseitigung herabfallenden Laubes von den der Gemeinde gehörenden Bäumen.
In den vergangenen Jahren wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern, die Anlieger vorzugsweise an Alleen oder an Bereichen mit einem großen Baumbestand sind, durch die Stadt Senftenberg bei der Wahrnehmung ihrer Anliegerpflicht, in diesem Fall der Laubentsorgung, Unterstützung gewährt. Dies war eine freiwillige Leistung der Stadt, die im Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten den Anliegern gewährt wurde.
Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage ist es der Stadt Senftenberg leider nicht mehr möglich, den betroffenen Bürgerinnen und Bürger ab diesem Herbst diese Unterstützung bei der Laubentsorgung anzubieten, sodass die seit 2004 gewährte Bereitstellung von kostenfreien Laubsäcken ab sofort entfällt.
Es besteht aber für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, entsprechend des aktuellen Abfallkalenders des Entsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ Laubsäcke und Banderolen für die Entsorgung von Gartenabfällen zu erwerben, die dann von der Haustür abgeholt werden.
pm/red
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