Vor der Landratswahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bekommen die Wahlberechtigten der Stadt Lübbenau noch einmal Post. Die bereits erstellen Wahlbenachrichtigungen enthalten einen Fehler.
Aufgrund eines Softwareproblems beim Hersteller steht auf den bereits versandten Wahlbenachrichtigungen der Aufdruck „Wahl des Landrates im Landkreis Dahme-Spreewald“. Die korrigierte Wahlbenachrichtigung mit dem Aufdruck für die „Wahl des Landrates im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ geht den wahlberechtigten Bürger der Stadt Lübbenau/Spreewald bis spätestens 29. März 2018 zu. Die Bürger werden gebeten, die fehlerhafte Wahlbenachrichtigung zu vernichten und zur Beantragung von Wahlscheinen, Briefwahlunterlagen bzw. der Teilnahme an der Urnenwahl die korrigierte Wahlbenachrichtigung zu benutzen.Bei Fragen kann sich an die Mitarbeiter der Stadt Lübbenau/Spreewald oder an die Kreiswahlleiterin beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz gewandt werden.