Im Rahmen der Kreistagssitzung am Donnerstag, den 2. März 2017 hat der Kreistag fast einstimmig (mit einer Gegenstimme) die Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen.
Laut Beschluss stimmt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz damit dem vorliegenden Vorschlag der Neubildung des Landkreises Niederlausitz mit den Gebieten der bisherigen Landkreise Elbe-Elster, OSL, Spree-Neiße und der bisher kreisfreien Stadt Cottbus nicht zu.
Falls an dem Vorhaben einer gesetzlichen Neugliederung der Landkreise festgehalten wird, fordert der OSL-Kreis den Landtag dazu auf, für eine Landkreisneubildung den abzulehnenden Vorschlag durch eine leitbildgerechte, praktikable und den verfassungsrechtlichen Anforderungen eher gerecht werdende Variante zu ersetzen. Dabei geht der Landkreis von einer Landkreisneubildung aus bisherigen Landkreisen ohne das Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus aus.
Für den Fall einer Neubildung der Landkreise sollte die zukünftige Kreisstadt eine zentrale Lage innerhalb des neuen Gebietszuschnittes sowie die für einen Verwaltungsstandort erforderliche Infrastruktur besitzen. Daher unterstützt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Bewerbung der Stadt Senftenberg als zukünftige Kreisstadt eines neu gebildeten Landkreises.
Bei einer Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte fordert der Landkreis eine Kreisgebietsreform nur auf der Basis einer umfassenden Funktionalreform, die ausfinanziert und mit einer Strukturreform verklammert ist. Des Weiteren muss die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und Aufgabenwahrnehmung innerhalb einer überschaubaren örtlichen Gemeinschaft beachtet werden. Die Anzahl der Abgeordneten des Kreistages ist entsprechend der Zahl der Einwohner des jeweiligen Landkreises in einer Weise zu staffeln, dass sich ihre Anzahl – ausgehend von 56 Abgeordneten für einen Landkreis mit mehr als 150.000 bis zu 200.000 Einwohnern – pro weitere 50.000 Einwohner um jeweils weitere sechs Abgeordnete erhöht. Die Mindest- und Höchstzahlen der Wahlkreise muss entsprechend der Einwohnerzahl weitergehend gestaffelt werden. Nur sogenannte Vollfusionen und kein Zerschneiden von Landkreisen kommen in Betracht. Der Landkreis fordert die verbindliche und auskömmliche Ausfinanzierung der Reform unter Einhaltung einer strikten Konnexität. Aufgrund möglicher nicht leitbildgerechter Umsetzung des Sektoralprinzips bei der Strukturreform sollte ein Lastenausgleich gestaltet werden. Die Finanzausstattung für die neuzubildenden Landkreise sollte durch eine Reform des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) konkret und verbindlich dargestellt werden. Keine Verwaltungsstrukturreform mit einer Landkreisneubildung, die eine Aufgabenprivilegierung für ehemalige kreisfreie Städte beinhaltet.
Sollte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit den Landkreisen Elbe-Elster, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus zu einem neuen Landkreis zusammengeschlossen werden, behält sich der Kreistag vor, den Landrat zu beauftragen, Verfassungsbeschwerde dagegen zu erheben.
In der derzeitigen Ausgestaltung kann zudem das im Kreisneugliederungsgesetz bezeichnete „Fusionsgremium“ nicht beibehalten werden, da es unverhältnismäßig in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Geschäfte der laufenden Verwaltung sind nicht dem Zustimmungsvorbehalt dieses Gremiums zu unterstellen.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz fordert die Landesregierung Brandenburg dazu auf, die durch den Kreistag beschlossene Stellungnahme in der – zwingend notwendigen – Überarbeitung des vorliegenden Referentenentwurfs zu berücksichtigen.
pm/red