Mit einem Projektteam bereitet sich die Leag seit knapp drei Jahren auf die ab dem 1. Oktober 2018 beginnende Reservezeit am Block F des Kraftwerkes Jänschwalde vor. Damit geht der erste von insgesamt zwei 500-MW-Kraftwerksblöcken in eine vierjährige Bereitschaft. In dieser Bereitschaft muss der Block innerhalb von zehn Tagen nach Aufruf durch den Übertragungsnetzbetreiber anfahrbereit und nach weiteren maximal 24 Stunden mit voller Leistung am Netz sein muss. Mit Ende der vierjährigen Bereitschaftszeit wird der Block F endgültig stillgelegt. Block E soll am 1. Oktober 2019 in die Sicherheitsbereitschaft folgen und wird im Jahr 2023 stillgelegt.
Wie die Leag mitteilte, sind viele technische und organisatorischen Maßnahmen notwendig, um einen Kraftwerksblock in Reserve zu halten. Zu den Schwerpunkten bei den technischen Maßnahmen gehören die Konservierung und der Frostschutz für den Block. Unter anderem muss das Kesselhaus abgedichtet und mit einem Heizsystem ausgestattet werden. Auch muss getrocknete Luft erzeugt werden, um die Turbine vor Feuchtigkeit und Korrosion zu schützen.
Anfahren aus der Reserve
Dazu teilt die Leag mit: “Innerhalb von 10 Tagen muss der Block startbereit sein. Die einzuleitenden Maßnahmen reichen vom Wiedereinbau demontierter Aggregate, über die Entfernung von Konservierungsmitteln aus empfindlichen Pumpengehäusen bis zur Demontage von Trocknungseinrichtungen an Turbinenteilen des Blockes. Nach dem Spülen der Systeme folgen die regulären Anfahrvorbereitungen wie Schutzprüfungen und Funktionsproben. Parallel erfolgt die Bereitstellung der Braunkohle und weiterer Medien wie Wasser, da alle Bevorratungsbehälter aus Sicherheitsgründen entleert sein müssen. Von der ersten Zündung im Dampfkessel bis zur vollen Netzeinspeisung dürfen maximal 24 Stunden vergehen.”
Ebenso macht der Bergbaubetreiber klar, dass durch die Reservestellung und Abschaltung der beiden Kraftwerksblöcke wirtschaftliche Konsequenzen drohen. So werden insgesamt 600 Stellen in den nächsten Jahren nicht mehr neu besetzt. Demnach können zudem weniger Systemdienstleistungen wie Regelleistung oder Minutenreserve angeboten sowie weniger Aufträge an Servicepartner vergeben werden. Als Erweiterung des Energiewirtschaftsgesetzes wurde die Sicherheitsbereitschaft am 30. Juni 2016 neben der Netzreserve und der Kapazitätsreserve als weiteres Steuerungsinstrument beschlossen. Sie stellt die letzte Option zur Gewährleistung der Netzstabilität dar. Sie gilt in Deutschland ausschließlich für Braunkohlenkraftwerke. Insgesamt sind von ihr 2.700 MW Braunkohlenkraftwerkskapazität betroffen. Diese Leistung entspricht 13 Prozent der gesamten in Deutschland installierten Braunkohlenkraftwerkskapazität, die mit Stilllegung der letzten Blöcke im Oktober 2023 vom Netz gehen wird.
red/pm