In Brandenburg soll eine neue Verordnung zum sorbischen/wendischen Unterricht in Kraft treten. Diese Verordnung beinhaltet im Moment Eckpunkte, die aus Sicht der Sorben/Wenden völlig inakzeptabel sind. Denn sowohl der Sorbisch- als auch der bilinguale Witaj-Unterricht könnten an vielen Schulen nicht weitergeführt werden.
Strittig ist vor allem die vorgeschriebene Mindestanzahl von 12 Schülern. Sobald in einer Jahrgangsstufe „nur“ 11 oder weniger Schüler Sorbischunterricht wünschen, könnte dieser nicht mehr stattfinden. In Orten wie Spremberg, Peitz, Drebkau, Laubsdorf, Lübbenau, Lieberose, Sellessen und Vetschau würde der Sorbischunterricht komplett wegfallen, wenn diese Verordnung beschlossen würde! Auch in Cottbus könnte etwa die Hälfte der Schulen keinen Sorbischunterricht mehr erteilen.
Sogar an Bastionen des Sorbischunterrichtes wie den Schulen in Briesen, Burg, Jänschwalde, Krieschow und Sielow könnte nicht mehr in jeder Klassenstufe der Unterricht stattfinden. Was es aber bedeutet, wenn das Fach Sorbisch zum Beispiel in der 3. und 4. Klasse nicht angeboten wird, in der 5. Klasse aber wieder, können sich auch Laien vorstellen. Es wäre nicht möglich, den verpassten Stoff nachzuholen und die Eltern würden den Sinn des Unterrichtes anzweifeln.
Auf der letzten Sitzung des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden am Landtag Brandenburg wurden diese Pläne des Bildungsministeriums öffentlich. Die Neufassung der Verordnung über die schulischen Bildungsangelegenheiten der Sorben/Wenden (Sorben/Wenden-Schulverordnung, SWSchulV) wäre aus haushalterischen Gründen vom Bildungsminsterium so vorgesehen, wurde dort gesagt.
Der Sorbenrat lehnt eine Mindestzahl für den Sorbischunterricht kategorisch ab. Er verweist auf das Sorben-/Wendengesetz und das Brandenburgische Schulgesetz. Dort ist verankert, dass jedem Kind die Möglichkeit zum Sorbischunterricht einzuräumen ist.
Umstritten ist auch die Forderung nach jahrgangsübergreifendem Unterricht. Dieser wird in Schulen mit sorbischem B-Unterricht bereits praktiziert. Nach der neuen Verordnung müssten aber sogar drei Klassenstufen zusammengeführt werden. Aus Sicht der Schulorganisation wären dies nicht zu bewältigen.
Die vom Bildungsministerium gewünschten Regelungen würden mit dem Inkrafttreten der Verordnung Gültigkeit bekommen und erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von vielen Jahren bis Jahrzehnten den Sorbischunterricht reglementieren. Das Schulamt und die Schulen wären verpflichtet, sich an die Vorgaben zu halten.
Noch ist diese Verordnung, die die Sorben/Wenden in ihren Bemühungen um den Erhalt und die Revitalisierung ihrer Sprache erheblich behindern würde, aber noch nicht beschlossen.
Aus dem Bildungsminsterium sind die Signale klar: die Verordnung soll in dieser Form zeitnah beschlossen werden. Die Argumente der Sorben – es gab mehrere Treffen einer Arbeitsgruppe – wurden nur unzureichend beachtet.
Die genannten Regelungen würden auch für den bilingualen (zweisprachigen) Unterricht gelten. Aus fachlicher und schulorganisatorischer Sicht ist es hier ausgeschlossen, den Unterricht jahrgangsübergreifend anzubieten. In Burg, Briesen, Straupitz und Vetschau würde es zu einem jähen Ende von Witaj führen. An den zwei verbleibenden Schulen Sielow und Jänschwalde könnte Witaj in einigen Jahrgängen stattfinden, in anderen nicht. Da die Schüler jedoch kontinuierlichen Unterricht benötigen und nicht von einer Klassenstufe zur nächsten die Sprachen wechseln können, würde somit auch hier Witaj wegfallen.
Die einzige Möglichkeit ist nun, öffentlich zu bekennen, dass wir zum Sorbischunterricht und dem bilingualen Witaj-Unterricht stehen. Aus gegebenem Anlass führt der Sorbenrat eine Sondersitzung durch. Diese ist am 21. Februar um 13:30 Uhr in Peitz (Mosaik-Grundschule, Schulstraße 2, 03185 Peitz). Auf der Tagesordnung steht neben aktueller Berichterstattung auch ein Pressegespräch. Die Sitzung ist öffentlich. Bereits im Vorfeld können Eltern und Schülern öffentlich zeigen, dass diese Pläne für sie nicht akzeptabel sind. Ines