Die Weigerung sowohl von Neißeaues Gemeinderat als auch von Bürgermeisterin Evelin Bergmann, die sogenannte Tatra-Straße mit Anbindung an die Kreisstraße K 8434 von Klein-Krauscha und Kodersdorf-Bahnhof in den Mückenhainer Forst ins kommunale Straßenverzeichnis aufzunehmen, ist in den Augen der Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH (TKK) ein klarer Rechtsbruch. Dies vor dem Hintergrund, dass sogar das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) aufgrund eigener durchgeführter Ermittlungen den Gemeinden Horka, Kodersdorf und Neißeaue mitgeteilt hatte, dass die Straße ins Bestandsverzeichnis einzutragen sei. Diese nicht nachvollziehbare und gesetzeswidrige Blockadehaltung wiegt umso schwerer, da unterdessen Neißeaues Nachbargemeinden Horka und Kodersdorf die Tatra-Straße als öffentliche Straße gewidmet haben. Das Verhalten der Gemeinde Neißeaue lässt sich die TKK nun nicht mehr bieten und hat einen Strafantrag gegen Bürgermeisterin und Gemeinderat bei der Staatsanwaltschaft Görlitz gestellt.
Ebenfalls Bestandteil des Strafantrages sind die Vorgänge rund um die Horkaer Straße in Kaltwasser. Hier hatte die Gemeinde 1997 mit der Hilfe von Fördermitteln in erklecklicher Höhe eine Straßensanierung vorgenommen, aber entgegen der entsprechenden Zweckbindung dann Schwerlastverkehr untersagt. Zusätzlich wurde erneut eine Tonnagebegrenzu ng ausgeschildert.
„Das Verhalten der Gemeinde ist geprägt von Willkür und Durchsetzung von persönlichen Eigeninteressen einzelner Gemeinderatsmitglieder und der Bürgermeisterin“, so Susanne Emmerich, von der TKK beauftragte Rechtanwältin und Expertin im Bereich Immobilienrecht. „Bei der Horkaer Straße steht offensichtlich Subventionsbetrug im Raum, und bei der Tatra-Straße ist es glatte Rechtsbeugung. Und all dies, um mit allen Mitteln die von der TKK beantragte neue Deponie im Mückenhainer Forst zu verhindern.“ In Summe ist, so der Strafantrag, „das Verhalten der Bürgermeisterin und der Gemeinderatsmitglieder strafrechtlich relevant.“
„Nach über neun Jahren Streit mit der Gemeinde Neißeaue muss die Angelegenheit endlich einmal ein Ende finden“, kommentiert TKK-Geschäftsführer Dietmar Tzschoppe den Gang zur Staatsanwaltschaft. „Wir wollen als Unternehmen endlich nach Recht und Gesetz gerecht behandelt werden. Es kann nicht sein, dass sich die übergeordneten Aufsichtsbehörden von einer kleinen Gemeinde am Rande des Freistaates derart auf der Nase herumtanzen lassen und damit indirekt die Schaffung von in der Region dringend benötigten Arbeitsplätzen verhindern.“ Parallel zum Strafantrag macht die TKK Schadenersatz gegenüber den Gemeinderatsmitgliedern sowie gegenüber der Bürgermeisterin geltend.
Hintergrund des Konflikts ist die Tatsache, dass für die TKK eine rechtlich gesicherte Zufahrt zu ihren Betriebsflächen im Mückenhainer Forst bei Biehain (OL) eminent wichtig ist. Die TKK betreibt dort seit vielen Jahren einen Kies-Sand-Tagebau sowie eine mittlerweile geschlossene Deponie. Insbesondere der Antrag für die geplante Nachfolgedeponie muss den Nachweis einer öffentlichen Zufahrt enthalten.
pm/red