Im Zuge der Baumaßnahme „Erneuerung Eisenbahnüberführung Sonnewalder Straße“ ist es bis zum 23.11.2018 notwendig, dass die Turnhallenstraße teilweise zu einer Einbahnstraße beschildert werden muss. Grund dafür ist, dass eine Rampe der Baustellenausfahrt auf der Straße platziert werden muss.
Die Einbahnstraßenregelung beginnt ab der Juselhalle und endet an der Einmündung Sonnewalder Straße. Somit ist eine Einfahrt von der Sonnewalder Straße in die Turnhallenstraße nicht mehr möglich. Des Weiteren gilt in der Turnhallenstraße ab Einmündung Tuchmacherstraße bis zur Rampe der Baustellenausfahrt ein absolutes Haltverbot auf beiden Seiten.
red/pm