Peter Hans: Senkung des Hebesatzes hat erhebliche negative Auswirkungen auf Investitionstätigkeit des Landkreises
Die SPD-FDP-Kreistagsfraktion fordert mit ihrer Beschlussvorlage für den Kreistag eine Senkung des Kreisumlagehebesatzes ab dem Jahr 2017 von 46,8 auf 43,0 Prozent. Für den Landkreis Elbe-Elster bedeutet dies eine jährliche Mindereinnahme von voraussichtlich vier Millionen Euro. Dazu stellt der Erste Beigeordnete, Dezernent und Kämmerer des Landkreises, Peter Hans, klar:
„Eine seriöse Diskussion zur Höhe des Kreisumlagehebesatzes kann erst mit der Beratung zum Haushalt 2017/2018 erfolgen, wenn die notwendigen Daten und Fakten bekannt sind. Ein Beschluss, wie ihn die SPD-FDP-Fraktion fordert, ist ohnehin auf Grund der Regelungen der Brandenburgischen Kommunalverfassung rechtlich unzulässig. Der Landkreis Elbe-Elster bzw. dessen Rechtsvorgänger haben in den vergangenen 25 Jahren in einem erheblichen Umfang investiert. Die Finanzierung dieser Investitionsmaßnahmen erfolgt zum überwiegenden Teil durch Fördergeld. Diese Mittel wurden in der Bilanz des Landkreises als Sonderposten ausgewiesen und sind nicht als liquide Mittel zu verstehen.
Die Sonderposten werden jährlich ertragswirksam aufgelöst. Den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten stehen jedoch keine tatsächlichen Einnahmen gegenüber. Beim Landkreis Elbe-Elster besteht zudem die Besonderheit, dass die nicht zahlungswirksamen Erträge aus der Auflösung der Sonderposten die ebenfalls nicht zahlungswirksamen Aufwendungen aus Abschreibungen um rund 2 Millionen Euro jährlich überschreiten.
Richtig ist, dass der Landkreis über eine Überschussrücklage verfügt. Die Höhe der Überschussrücklage wird jedoch maßgeblich durch den oben genannten Umstand bestimmt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine buchhalterische Rücklage, die nicht durch liquide Mittel untersetzt ist.
Zu beachten ist auch, dass durch die Kreisumlage der Finanzhaushalt und somit auch der Investitionshaushalt zu finanzieren ist. Die von der SPD-FDP-Fraktion beantragte Senkung des Kreisumlagehebesatzes hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit des Landkreises Elbe-Elster. Die größte Investition im Zeitraum bis 2018 stellt der Neubau der Oberschule Bad Liebenwerda für rund sieben Millionen Euro dar. Voraussichtlicher Baubeginn ist Mai 2016.
Will die SPD-FDP-Fraktion durch diesen vorschnellen und nicht auf Daten und Fakten beruhenden Beschlussvorschlag tatsächlich riskieren, dass diese wichtige Investitionsmaßnahme nicht ausfinanziert ist sowie mit weiteren Vorhaben wie z.B. dem Neubau der Aula am neuen Gymnasium Herzberg (rund eine Million Euro) nicht begonnen werden kann? Dann muss die Fraktion dies auch den Bürgerinnen und Bürgern der betreffenden Städte erklären und die Verantwortung hierfür übernehmen.
Daher kann eine sachgerechte Diskussion zum Kreisumlagehebesatz erst geführt werden, wenn alle Daten und Fakten bekannt sind und die Auswirkungen dieser Entscheidung abgeschätzt werden können. Eine solche seriöse Herangehensweise sind wir den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises schuldig.“
Bild: Der Erste Beigeordnete, Dezernent und Kämmerer des Landkreises, Peter Hans.
Foto: Kai Hüttner
Quelle: Landkreis Elbe-Elster