Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat die Genehmigung zum Nachtrag 6.1 zur Baugenehmigung des BER-Terminals erteilt. Vizelandrat und Baudezernent Chris Halecker händigten am heutigen Vormittag die Baugenehmigung an Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup aus. In dem Antrag geht es darum, dass sich Rauch und Feuer im Brandfall nicht zwischen Bahnhof und Terminal ausbreiten dürfen.
Mit den am 25.08.2017 eingereichten Antragsunterlagen war der Nachweis zu führen, dass der Zugverkehr in voller Auslastung stattfinden kann. Bisher gilt eine befristete Ausnahmegenehmigung mit eingeschränktem Zugverkehr. Durch die beantragten baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Änderungen in der Verteilerebene wird die Einhaltung der vereinbarten Schutzziele gewährleistet. Das bedeutet zum einen, dass den in der Verteilerebene anwesenden Personen sowie den aus dem Bahnhof hinzukommenden Passagieren bei einem Brandereignis ausreichend Zeit für eine Selbstrettung verbleibt und zum anderen ein Auslösen der Entrauchungsanlage im Bahnhof vermieden wird.
„Bisher wurde die Einhaltung der Schutzziele durch ingenieurtechnische Methoden nachgewiesen. Für die Aufnahme der Nutzung des Fluggastterminals ist dies jedoch noch durch Heißgasrauchversuche und Evakuierungsübungen zu belegen“, betonte Baudezernent Halecker. Er gehe davon aus, dass die jetzt genehmigten Umbauarbeiten bis zum Sommer 2018 abgeschlossen und den derzeitigen Bauablauf im Terminal nicht beeinträchtigen werden. „Mit der Übergabe dieses Nachtrages wird der letzte Akt eines langen und aufwendigen Genehmigungsprozesses beendet. Nunmehr liegt es an der Flughafengesellschaft das Terminal termingerecht nach den genehmigten Bauvorlagen fertig zu stellen und eine effektive Abnahme durch Prüfsachverständige und der Bauaufsichtsbehörde zu ermöglichen“, sagte Halecker.
red/pm