Ein Rinderzüchter aus Leibsch hat angekündigt eine Lagerfeuerwache auszurichten, mit dem Ziel Wölfe von seinen Tieren im Unterspreewald (Landkreis Dahme-Spreewald) fernzuhalten. Frank Michelchen hat bereits einen 1,20 Meter hohen Elektrozaun um das Winterquartier der Tiere errichtet und sorgt sich weiter um die Sicherheit seiner aktuell 40 Muttertiere und 12 Kälber. Kürzlich erst hat eine Kamera einen Wolf direkt am Zaun fotografiert (Titelfoto). Insgesamt soll es nach Einschätzung der Landesregierung etwa 180 Wölfe in Brandenburg geben.
Er ist gleichzeitig Wolfsbeauftragter des Brandenburger Bauernbundes und der hat nun seine Forderungen zum neuen Wolfsmanagmentplan 2017 der Landesregierung veöffentlicht. Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Entwicklung des Landes Brandenburg, Carolin Schilde hatte auf einem Wolfsplenum am 14.12.2016 den Bauernbund um seine Position gebeten.
In dem Schreiben fordert der Bauernbund einen verpflichtenden vollständigen finanziellen Ausgleich, sollte es zu Vorfällen und Rissen in der Weidetierhaltung kommen. Weiterhin fordern sie einen aktiven Herdenschutz durch die “Entnahme von Problemwölfen”. Der Bauernbund definiert ihn über die Entfernung und fordert, jeden Wolf, der sich Menschen, Siedlungen oder Viehweiden auf weniger als tausend Meter nähert, zu erschießen und erhofft sich dadurch einen Lerneffekt bei den Wölfen. Weiterhin bezweifelt der Bauernbund die aktuellen Monitoringzahlen und Rissmeldungen und fordert eine Festlegung von Abschusszahlen nachdem der aktive Herdenschutz legalisiert wurde.
Die Forderungen im Detail:
1. Verpflichtender vollständiger finanzieller Ausgleich für die durch Ausbreitung der Wölfe ökonomisch stark belastete Weidetierhaltung, das heißt unbürokratischer Schadenersatz für alle Wolfsrisse sowie Be-zahlung aller Präventionsmaßnahmen inklusive deren Unterhaltung, die zur Bedingung für Schadenersatz gemacht werden. Wir haben den Wolf nicht geholt und nicht willkommen geheißen. Deshalb sollen diejenigen, die seine Ausbreitung ermöglichen und begleiten, auch für die Kosten gerade stehen. Aus unserer Sicht ist der Wolf in Brandenburg entbehrlich. Wenn es aber einen Konsens in der Gesellschaft gibt, seine Existenz in freier Wildbahn wieder zuzulassen, so darf dies die Weidetierhaltung keinesfalls ökonomisch schädigen. Insbesondere darf die Weidetierhaltung nicht für die Prävention verantwortlich gemacht und damit zu Investitionen veranlasst werden, von denen nicht absehbar ist, ob sie sich als wirksam und wirtschaftlich erweisen. Diese Abwägung kann am sinnvollsten von der auch für den Schadenersatz der Risse zuständigen Stelle vorgenommen werden, da hier ein Interesse besteht, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. So lange es nicht zu einem verpflichtenden vollständigen finanziellen Ausgleich kommt, als Grundlage für alle weiteren Diskussionen über einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf, so lange fügt die Naturschutzpolitik des Landes der Weidetierhaltung einen ökonomischen Schaden zu und verringert ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen, weniger artgerechten Haltungsformen. Das allein ist bereits ein unerträglicher Zustand.
2. Aktiver Herdenschutz durch Entnahme von Problemwölfen, die ihre natürliche Scheu verloren haben, im Rahmen einer 2017 in Kraft zu setzenden Wolfsverordnung zur Gefahrenabwehr von Menschen und Weidetieren. Darin muss die Definition von Problemwölfen und ihre Entnahme rechtssicher geregelt sein. Für uns ist es ein Ausdruck der Missachtung gegenüber unserer Arbeit und unserem Eigentum, wenn ein Wolf, der durch städtische Vorgärten streift, sofort zum Problemwolf erklärt wird, während ein Wolf, der reihenweise Schafe oder Kälber reisst, weiterhin problemlos seinen angeblich natürlichen Verhaltensweisen nachgehen darf. Die natürliche Scheu, die dem Wolf von seinen Apologeten immer wieder nachgesagt wird, sollte zum Maßstab dafür gemacht werden, wann Probleme auftreten können. Ein Wolf, der sich Menschen, menschlichen Siedlungen und von Menschen gehaltenen und täglich betreuten Weidetieren nähert, hat eindeutig diese natürliche Scheu verloren. Deshalb haben wir den Vorschlag gemacht, den Problemwolf über die Entfernung zu definieren – und jeden Wolf, der sich Menschen, Siedlungen oder Viehweiden auf weniger als tausend Meter nähert, zu erschießen. Die Entnahme sollte aus unserer Sicht durch den örtlichen Jagdausübungsberechtigten erfolgen, zumal dieser schnell und unkompliziert auf entsprechende Beobachtungen oder bereits eingetretene Schäden reagieren kann. Wenn es über den Jagdausübungsberechtigten keine zufrieden stellende Lösung gibt, sollte ausnahmsweise die für den Schadenersatz der Risse zuständige Stelle die Entnahme selbst vornehmen bzw. in Auftrag geben dürfen. Nur durch die konsequente Entnahme von Problemwölfen tritt der Lerneffekt ein, der den Wolf wieder dazu befähigt, dem Menschen und seinem Eigentum mit Vorsicht zu begegnen.
3. Jagdliche Bewirtschaftung nach Anpassung des Schutzstatus, wie durch die Landesregierung bereits angeschoben. Nach unserer Einschätzung rechtfertigt bereits die heute offiziell angenommene Zahl von 180 Wölfen in Brandenburg, im Kontext der genetischen Verbindung mit den Wölfen aus Sachsen und Niedersachsen sowie dem genetischen Austausch mit der polnisch-baltischen Population, eine Lockerung des strengen Schutzes. Wenn aktiver Herdenschutz durch die Wolfsverordnung legalisiert wird, werden natürlich auch die Rissmeldungen hoch gehen und das bisher in der Diskussion zu Recht angezweifelte Monitoring wird zu realistischeren Zahlen führen. Spätestens dann erhält die Landesregierung eine noch bessere Grundlage, gegenüber der Bundesregierung bzw. der EU-Kommission für eine zügige Anpassung des Schutzstatus zu argumentieren. Nach erfolgter Anpassung müssen Abschusszahlen festgelegt und vorzugsweise dort realisiert werden, wo bereits Problemwölfe entnommen und damit bestehende Rudel in ihrer Struktur gestört wurden oder wo eine zu hohe Rudeldichte absehbar zu Problemen führen wird. Während die Entnahme von Problemwölfen logischerweise ganzjährig erfolgen muss, sollte der reguläre Abschuss von ganzen Rudeln in Übereinstimmung mit dem Jagdrecht zwischen November und Februar vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, dass Brandenburg inzwischen eine fast acht mal so hohe Wolfsdichte hat wie Schweden, das auch zur EU gehört. Erst wenn der Wolf in Brandenburg seine natürliche Scheu zurück gewonnen hat und eine ganz normale jagdliche Bewirtschaftung des Bestandes stattfindet wie bei jeder anderen Wildtierart auch, kann von einem Wolfsmanagement gesprochen werden. Alles andere ist ein Angriff auf die Weidetierhaltung und wird von uns aufs schärfste verurteilt.