Bei den Tarifverhandlungen am Dienstag, den 8. Mai 2018 für die rund 100 Beschäftigten der beiden Cottbuser Pro-Seniore-Unternehmen Residenz Cottbus gemeinnützige GmbH und Residenz Am Wasserturm gemeinnützige GmbH war erneut keine Einigung möglich. „Die Chance zu einer Tarifeinigung vor dem Tag der Pflege am 12. Mai hat das Unternehmen Pro Seniore vertan“, so Ralf Franke der ver.di-Verhandlungsführer aus Cottbus.
Die Gewerkschaft ver.di fordert für die Beschäftigten einen Tarifvertrag, der nicht nur Lohnerhöhungen vorsieht sondern auch die Zahlung eines Weihnachtsgeldes in Höhe von 67,5% des monatlichen Entgeltes.
Die Verhandlungsführung der Arbeitgeberseite hat die Vereinbarung eines Weihnachtsgeldes kategorisch abgelehnt.
Erst am Montag, den 30. April 2018 waren die Beschäftigten für die Zeit von 11 Uhr bis 15 Uhr zum vierten Mal in den Streik getreten. Mehr als 40 Beschäftigte hatten sich an einer Demonstration durch Cottbus beteiligt. Mit einem von der Gewerkschaft ver.di zugesagten Notdienst erfolgte während des Streiks eine Minimalbetreuung der Bewohner.
Die Gewerkschaft ver.di steht seit dem Jahr 2015 mit den beiden Cottbuser Pro Seniore-Unternehmen in Tarifverhandlungen. Nach einem ersten Warnstreik im April 2016 wurde mit einem ersten Vorschalttarifvertrag eine Entgelterhöhung zwischen 3,5% bis 5% vereinbart. Nach einem zweiten Warnstreik im Februar 2017 wurde ein zweiter Vorschalttarifvertrag mit einer Entgelterhöhung um weitere 2,5% vereinbart. Am 1. Dezember 2017 folgte der dritte Warnstreik zur Durchsetzung eines Tarifvertrages. Bei den Tarifverhandlungen im März 2018 konnte ein wichtiges Zwischenergebnis zu den Monatsentgelten für die Beschäftigten in der Pflege und Behindertenbetreuung erzielt werden, jedoch fehlt jetzt die Einigung zum Weihnachtsgeld, welches aber in den Tarifverträgen mit Pflegeunternehmen üblich ist. „Ein Verzicht auf das Weihnachtsgeld ist nur dann vorstellbar, wenn das Monatsentgelt um rund 5,6% höher ausfällt“, so Ralf Franke, der Cottbuser ver.di-Verhandlungsführer.
Die Gewerkschaft ver.di sieht genügend Spielraum für ein Weihnachtsgeld oder ein höheres Monatsentgelt. Beide gemeinnützige Cottbuser Unternehmen machen jährlich Gewinne. Im Jahr 2016 wurden in beiden Unternehmen zusammen ein Jahresüberschuss von 498.489,00 EUR erwirtschaftet (Quelle: www.bundesanzeiger.de). Unabhängig von den jährlichen Überschüssen werden alle tariflichen Entgelte durch Pflegesatzverhandlungen nach dem Sozialgesetzbuch refinanziert, auch wenn in der Altenpflege die Kostensteigerungen von den Bewohnern allein getragen werden.
Die Tarifverhandlungen werden am 24. Mai 2018 fortgesetzt.
In folgenden Tarifverträgen mit Pflegeunternehmen in Südbrandenburg ist ein Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) geregelt:
· AWO-Tarifgemeinschaft Brandenburg: 61% des Monatsentgeltes
· ASB-Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V.: 61% des Monatsentgeltes und 250 EUR Urlaubsgeld im Juli
· DRK-Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V.: 67,5% des Monatsentgeltes
· Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH im Landkreis Elbe-Elster: 67,5% des Monatsentgeltes
· BWS-Behindertenwerk GmbH in Spremberg: 75% des Monatsentgeltes
· ASB Altenpflegeheim GmbH in Senftenberg-Brieske: 1500 EUR (bei Teilzeit anteilig)
pm/red