57 Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) führten am 26.04.2017 im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung Kontrollen bei Call-Centern in der Region durch.
Insgesamt wurden bei 15 Call-Centern, welche zusammen ca. 4.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, Personen befragt sowie Geschäftsunterlagen überprüft. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz konnten dabei nicht festgestellt werden. Die Löhne lagen auf dem Niveau des von der Bundesregierung festgelegten, derzeit gültigen Mindestlohns von 8,84 € brutto je Zeitstunde.
Anlass zu weiteren Prüfung gaben jedoch Sachverhalte, welche auf Scheinselbstständigkeit (Barnim) und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung (Cottbus) schließen lassen. Diese werden zurzeit aufgeklärt.
pm/red
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