Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen 55-jährigen Cottbuser wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Waffengesetz gab es am Mittwoch richterlich angeordnete Durchsuchungen im Stadtgebiet von Cottbus. Diese galten Wohn- und Geschäftsräumen. Der Mann hat im Internet mit erlaubnisfreien Waffen und Munition gehandelt, ohne die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis zu besitzen. Gegen den Mann liegen drei Haftbefehle im Rahmen einer Haftanordnung in Zwangsvollstreckungsverfahren wegen Schulden vor. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Im Rahmen der Amtshilfe für das Gewerbeamt der Stadt Cottbus zur Untersagung des Gewerbes “Outlife” in Cottbus Sachsendorf der 30-jährigen Frau gab es einen zeitgleichen Polizeieinsatz. Das Geschäft war bereits bis zum 16.01.2017 zu schließen. Dieser Aufforderung kam sie nicht nach. Nach Abschluss der Maßnahmen wurden die Geschäftsräume versiegelt. Beide Personen hatten die geltende Rechtsordnung abgelehnt und fortwährend gegen diese verstoßen. Sie gehören der sogenannten “Reichsbürgerszene” an. Ihnen fehlte die erforderliche Zuverlässigkeit zur Ausübung dieses Gewerbes, besonders weil es um einen so sensiblen Bereich wie den Waffenhandel geht.
Insgesamt wurden zahlreiche Beweismittel, Geschäftsunterlagen, Bargeld, mehrere Kisten mit überlagerter und teils illegaler Pyrotechnik, in einem Fahrzeug ein Teleskopschlagstock und eine Machete sowie etwa 250 Stück scharfe Munition sichergestellt.
Weitere Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.
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