Von Seiten des zuständigen Veterinäramtes beim Landkreis Spree-Neiße und der Tierparkmitarbeiterschaft werden alle Vorkehrungen getroffen, um den gefiederten Tierbestand im Tierpark zu erhalten. Eine Tötung des Tierbestandes ist gegenwärtig weiterhin nicht vorgesehen.
Der bestehende Sperrbezirk rund um den Tierpark und die Festsetzungen zum Beobachtungsgebiet bleiben bis auf weiteres unverändert bestehen. Als zusätzlich angeordnete Schutzmaßnahme gilt es für Besitzer von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese im Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen. Es soll damit verhindert werden, dass Hunde oder Katzen mit Kadavern toter Wildvögel in Kontakt kommen und den Erreger weiterverbreiten.