Umweltminister Jörg Vogelsänger hat als Teil des Wolfsmanagementplans die Brandenburger Wolfsverordnung (BbgWolfV) unterzeichnet. Die Verordnung wird nach ihrer Veröffentlichung Anfang 2018 in Kraft treten. Als erstes Bundesland versucht Brandenburg, mit einer Wolfsverordnung Einzelfallentscheidungen zu auffälligen Wölfen rechtlich und organisatorisch besser abzusichern.
Vogelsänger: „Der Wolf steht weiter national und international unter Schutz. Unter diesen Bedingungen brauchen wir neben einem guten Herdenschutz klare rechtliche Regelungen, die Behörden einen Handlungsrahmen vorgibt, wenn Wölfe sich auffällig verhalten oder lernen, die anerkannten Schutzeinrichtungen in Nutztierhaltungen zu überwinden.“
Die bisherigen Erfahrungen aus ganz Deutschland zeigen, dass diejenigen, die vor Ort Entscheidungen treffen sollen, einen einheitlichen Maßstab an die Hand bekommen müssen, wann aus einem Wolf ein auffälliger beziehungsweise problematischer Wolf wird, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und wie gehandelt werden kann.
Was wird genau in der Wolfsverordnung geregelt?
Die Wolfsverordnung bestimmt das Landesamt für Umwelt (LfU) als verantwortliche Behörde für das Vergrämen, Fangen oder Töten von Wölfen.
Hierbei werden grundsätzlich zwei Fälle unterschieden: Ausnahmen für Maßnahmen gegen Wölfe mit für den Menschen problematischem Verhalten und Ausnahmen bei mehrfachen Rissen von Nutztieren in gut gesicherten Anlagen.
Die Verordnung enthält außerdem Beschreibungen, wann es sich um einen auffälligen Wolf handeln könnte und wann ein Anlass gegeben ist, dass die Behörde in die Prüfung des Einzelfalls geht. Darüber hinaus wird der Umgang mit Wolfshybriden und mit schwer verletzten Wölfen geregelt.
Was sind die durchgreifenden Prinzipien?
In jedem Fall erfolgt eine Einzelfallbeurteilung durch das Landesamt für Umwelt. Die Durchführung sämtlicher zumutbaren Präventionsmaßnahmen – über die Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen hinaus – sind immer eine Voraussetzung für Entnahmen im Falle von Nutztierrissen.
Das Töten eines Tieres ist außer bei aggressiven Wölfen letztes Mittel, wenn mildere Maßnahmen nicht zur Entspannung der Situation geführt haben.
Wer ist zuständig für die Entscheidung?
Die Entscheidung, wie und wann gehandelt werden soll, trifft das Landesamt für Umwelt. Es bedarf keines förmlichen Antrags oder eines förmlichen Bescheids. Die Basis für die Entscheidung ist die Verordnung.
Wer darf schießen?
Die Verordnung spricht von berechtigten Personen. Ist ein Abschuss notwendig, wird das Landesamt für Umwelt zuerst den jeweils räumlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten ansprechen.
Wenn der nicht kann oder will kann das Landesamt für Umwelt eine andere Person mit der Durchführung beauftragen.
Dieter Dombrowski, Sprecher für Umwelt der CDU-Fraktion im Landtag äußert sich zur Verordnung: „Wenn die Vergrämung oder der Abschuss problematischer Wölfe immer erst nach einer Entscheidung des Landesumweltamtes vorgenommen werden darf, wird die Wolfsverordnung die Konflikte zwischen den Weidetierhaltern und dem Wolf nicht lösen. Seit Jahren herrscht im Landesumweltamt hausgemachter Personalmangel und die Unsitte, Fachleute nur mit befristeten Verträgen einzustellen. Bei Problemwölfen müssen jedoch schnell Entscheidungen getroffen werden. Zwar sei man sich einig, dass die Arterhaltung nicht gefährdet werden dürfe. Doch das darf nicht dazu führen, dass Weidetierhalter erst einmal abwarten müssen, dass ein und derselbe Wolf mehrfach Nutztiere reißt, bevor etwas unternommen wird. Wenn die Weidetierhalter die zumutbaren Schutzmaßnahmen für ihre Herden anwenden und ein Wolf diese überwindet, muss gehandelt werden. Nur das ermöglicht ein schnelles und effektives Handeln zum Schutz vor problematischen Wölfen. Alles andere führt zum Rückgang der ökologisch vorteilhaften Weidetierhaltung.”
Frank Michelchen, Biobauer aus Leibsch im Unterspreewald und Wolfsbeauftragter des Bauernbundes Brandenburg: “Diese Verordnung ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurde. Durch eine Vielzahl von Einschränkungen und schwammigen Formulierungen bleiben wir Landwirte den Launen praxisfremder Bürokraten ausgeliefert. Die Politiker sind eingeknickt vor der mächtigen Lobby aus NABU, BUND und WWF, die mit ihrer Wolfspropaganda riesige Spendensummen von Konzernen und ahnungslosen Städtern kassieren. Den Weidetierhaltern, die 365 Tage im Jahr und auch in der Heiligen Nacht bei ihren Herden sind, rufe ich zu: Fürchtet Euch nicht! Wehrt Euch gegen diese verantwortungslose Politik!”
Foto: Symbolbild; Wikipedia, CC 2.5 Lizenz, Gunnar Ries