Das Innenministerium hat für die im Jahr 2018 in sechs Landkreisen anstehenden Landratswahlen die Wahltermine festgelegt. Die Hauptwahlen finden in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Barnim, Spree-Neiße, Uckermark und Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018 statt.
Als Termin für eine gegebenenfalls notwendig werdende Stichwahl wurde der 6. Mai 2018 bestimmt. Das nach dem Kommunalwahlgesetz für die Terminfestlegung zuständige Innenministerium erwartet durch die terminliche Bündelung der Landratswahlen in den sechs Landkreisen eine größere öffentliche Aufmerksamkeit für diese Wahlen und damit verbunden eine höhere Wahlbeteiligung. Diese war bei den zurückliegenden Landratswahlen in Brandenburg häufig zu gering, zuletzt Ende 2016 im Landkreis Oder-Spree.
Direkt durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Zusätzlich muss diese Stimmenanzahl aber auch noch mindestens 15 Prozent der im Landkreis insgesamt Wahlberechtigten erreichen. Wird dieses Mindestquorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten nicht erreicht, wird die Landrätin oder der Landrat letztlich doch wieder durch den Kreistag gewählt. Für eine erfolgreiche Direktwahl ist eine hohe Wahlbeteiligung deshalb von maßgeblicher Bedeutung.
pm/red
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