Im 1. Halbjahr 2017 wurden im Land Brandenburg insgesamt 1.676 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ – Gesellschafter, Verbraucher, Nachlässe und ehemals selbständig Tätige – beantragt. Das waren 42 Verfahren (–2,4 Prozent) weniger als im Vorjahrzeitraum.
Die ausstehen den Forderungen stiegen jedoch um 20,4 Prozent auf 107,8 Millionen EUR. Nach Angaben der vier Brandenburger Amtsgerichte kamen 1.636 Verfahren und damit 97,6 Prozent aller Insolvenzfälle zur Eröffnung. Bei 28 Anträgen erfolgte die Abweisung mangels Masse, da das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten reichte. Mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes endeten 12 Verfahren. Insgesamt wurden 293 Fälle von überschuldeten ehemals selbständig Tätigen (+18,1 Prozent) gezählt. Die voraussichtlichen offenen Forderungen beliefen sich auf 62,6 Millionen EUR und lagen damit um 84,4 Prozent über dem Vorjahreswert.
Die Anzahl insolventer Verbraucher verringerte sich im Berichtszeitraum um 74 auf 1.372 Personen. Deren Schulden gingen um 16,9 Prozent auf 44,4 Millionen EUR zurück. Mit 32.400 EUR lag die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher um 12,4 Prozent unter dem Vorjahreswert (37.000 EUR). Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oberhavel mit 124 bzw. 115 Anträgen und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von 3,8 Millionen EUR bzw. 3,7 Millionen EUR gezählt.
Die wenigsten überschuldeten Verbraucher gab es im Landkreis Elbe-Elster mit 51 Personen und offenen Verpflichtungen von 1,7 Millionen EUR. Bei der Verschuldung je Verbraucher lagen die Landkreise Potsdam-Mittelmark und Oberspreewald-Lausitz mit rund 49.400 EUR bzw. 42.800 EUR deutlich über dem Landesdurchschnitt.
pm/red
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