Bei den Tarifverhandlungen mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) – Tarifgemeinschaft Brandenburg ist in der 16. Verhandlungsrunde am Mittwoch, den 06.09.2017, nachdem die Verhandlungen am Freitag, den 01.09.2017 unterbrochen wurden, zu einer abschließenden Tarifeinigung gekommen. Seit Anfang November 2016 stand die Gewerkschaft ver.di mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Tarifgemeinschaft Brandenburg, in Tarifverhandlungen.
Mit der Tarifeinigung erhöht sich für die pädagogischen Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe (Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen) und in den AWO-Schulen das Entgelt rückwirkend ab Januar 2017 um 4,5%. Zusätzlich erhöht sich bei den Erziehern/innen in den Kitas und bei den Lehrern/innen in den AWO-Schulen ab Januar 2017 die monatliche Bildungszulage um 100 EUR (bei Teilzeit anteilig). Mit der Tarifeinigung soll die Vergütung für die Erzieher/innen und Lehrer/innen schrittweise an das Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) herangeführt werden.
Für allen anderen Beschäftigten, u. a. auch für die Beschäftigten in der Pflege und in der Betreuung von Menschen mit Behinderung konnte die Gewerkschaft ver.di eine 2,6%ige Tariferhöhung ab Juli 2017 durchsetzen. Diese Beschäftigten erhalten zusätzlich für die Monate Januar bis Juni 2017 eine Einmalzahlung in Höhe von 300 EUR (bei Teilzeit anteilig). Die Beschäftigten in der stationären und ambulanten Pflege erhalten anstatt der Einmalzahlung rückwirkend ab Januar 2017 eine monatliche Gerontologiezulage in Höhe von 60 EUR (bei Teilzeit anteilig).
Zum 1. Februar 2018 wird für alle Beschäftigten ein neuer Entgelttarifvertrag eingeführt, mit dem es zu weiteren spürbaren Entgelterhöhungen kommt. Die Höhe des Entgeltes bestimmt sich dann nach der Art der Tätigkeit und nach den Jahren der Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung.
Bei einer Kita-Erzieherin im AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. erhöht sich mit der Einführung des neuen Entgelttarifvertrages das Entgelt zwischen 5% (nach 1 Jahr Berufserfahrung) bis 22% (nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit). Mit der Einführung von 7 Berufserfahrungsstufen soll auch die schon erworbene Berufserfahrung bei der Vergütung ab Februar 2018 mehr Berücksichtigung finden.
Bei einer Pflegefachkraft in der stationären Pflege im AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. erhöht sich mit der Einführung des neuen Entgelttarifvertrages ab 1. Februar 2018 das Entgelt zwischen 3,4% bis rund 11% (nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit).
Bei einer Fachkraft (Heilerzieher/in) in der Behindertenbetreuung im AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. erhöht sich ab 1. Februar 2018 das Entgelt zwischen 6% bis rund 20% (nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit).
„Mit dem neuen Entgelttarifvertrag wird die Tätigkeit der Beschäftigten in den Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, in der ambulanten und stationären Pflege und in der Betreuung von Menschen mit Behinderung spürbar aufgewertet“, so der ver.di-Verhandlungsführer Ralf Franke.
Der Tarifeinigung waren aber auch zwei ganztägige Warnstreiks beim AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. im Februar und im März 2017 vorausgegangen. Dabei waren jeweils 11 AWO-Kitas von den ganztägigen Streiks betroffen. Auch die Spreewaldwerkstatt in Lübbenau, eine Werkstatt für mehr als 300 Menschen mit Behinderung, wurde einmal ganztägigen bestreikt.
Die Gewerkschaft ver.di ist aber nicht in allen Punkten mit der Tarifeinigung zufrieden. So war es der Gewerkschaft nicht gelungen, für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung, in den AWO-Küchen und in der AWO-Verwaltung spürbare Entgelterhöhungen durchzusetzen.
pm/red