Bereits jetzt kommen viele Menschen in der Niederlausitz mit der Problematik der Pflegestufen in Kontakt. Aufgrund der demografischen Entwicklung, die eine Alterung der Gesellschaft prognostiziert, wird ihre Zahl in Zukunft noch weiter steigen. Neben der psychischen und körperlichen Belastung bleibt häufig die Frage der Finanzierung bestehen. Pflegestufen können dabei helfen, zumindest einen Teil dieser Lücke zu schließen.
Die finanziellen Lücken
Doch wie kommt es zur angespannten finanziellen Situation in der Pflegezeit von Angehörigen oder Freunden? Je nach dem, wie groß die Einschränkungen sind, können die Pflegenden meist keiner Beschäftigung mehr nachgehen. Unter Umständen fehlt so plötzlich das gewohnte Einkommen, welche einen Beitrag zur Finanzierung hätte leisten können. Zusätzlich sind besonders bei der Pflege zu Hause oft neue Anschaffungen notwendig, die nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Entsprechend groß fallen die fälligen Aufwendungen oft aus, die sich im Rahmen der neuen Situation ergeben. Pflegestufen sind dazu gedacht, einen finanziellen Ausgleich zu dieser belastenden Situation zu schaffen. Abseits der berechtigten Kritik, die es zu diesem System gibt, ist es für die Pflegenden notwendig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren.
Das Stellen des Antrags
Zunächst ist zu beachten, dass eine Pflegestufe durch die Pflegenden selbst zu beantragen ist. Bereits dieser Prozess nimmt oft einige Wochen in Anspruch und verzögert somit die gewünschten Abläufe. Pflegende können zudem Pflegehilfsmittel kostenlos beantragen und sich dadurch eine erste Erleichterung sichern. Im Anschluss an den Antrag lässt meist die Pflegekasse durch einen Gutachter vor Ort prüfen, welche Einschränkungen vorhanden sind. Dementsprechend wird entschieden, ob zum Beispiel eine Betreuung zu bestimmten Tageszeiten notwendig ist, da die Selbstständigkeit in erheblichem Maße eingeschränkt zu sein scheint. Ist zunächst die Frage nach täglicher Hilfe geklärt, entscheidet die notwendige Dauer der Betreuung zwischen den Pflegegraden.
Voraussetzungen für Pflegestufe 1
Um einen Antrag auf Pflegestufe 1 erfolgreich abschließen zu können, muss die Person im wöchentlichen Durchschnitt täglich rund 90 Minuten lang auf fremde Hilfe angewiesen sein. Entscheidend ist auch deren Aufteilung: Rund 45 Minuten müssen mindestens auf die Bereiche Mobilität, Körperpflege und Ernährung fallen. Die andere Hälfte der Zeit kann zum Beispiel durch Unterstützung im Haushalt in Anspruch genommen werden. Dann sind die Voraussetzungen für diese Pflegestufe erfüllt.
Voraussetzungen für Pflegestufe 2
Um als “Schwerpflegebedürftiger” anerkannt zu werden und dadurch eine noch größere Unterstützung zu erhalten, muss der Gutachter einen Bedarf für mindestens drei Stunden Unterstützung im wöchentlichen Durchschnitt sehen. Mindestens zwei Stunden davon fallen wiederum in den Bereich Mobilität, Ernährung und Körperpflege.
Voraussetzungen für Pflegestufe 3
Um als “Schwerstpflegebedürftiger” zu gelten, muss eine Person mindestens fünf Stunden täglich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wiederum mindestens vier Stunden davon müssen auf Körperpflege, Ernährung und Mobilität entfallen. Der Härtefall der Pflegestufe 3 sieht zudem eine Ausweitung auf sechs Stunden täglich und eine Betreuung in der Nacht vor.
Natürlich handelt es sich hierbei um ein umstrittenes System, das mit Sicherheit noch Potenzial für Verbesserungen in sich trägt. Dennoch bietet die Chance auf eine längerfristige Unterstützung den Patienten und den Pflegenden eine gewisse Erleichterung. Ein frühzeitiger Antrag ist besonders wichtig, um diese angebotene Hilfe optimal ausnutzen zu können und die allgemeine Belastung der Situation zu lindern.
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