Viele Wählerinnen und Wähler wissen nicht genau, was das mit der Erst- und der Zweitstimme auf sich hat. Deshalb möchte wir das kurz erläutern.
Auf dem Wahlschein hat jeder zwei Stimmen, eine für einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin und eine zweite Stimme für eine Partei.
Nun gibt es die Möglichkeit nicht bei allen Kandidaten oder Parteien. Kleinere Parteien haben oft keine Direktkandidatin oder Kandidaten in jedem Wahlkreis sondern nur eine Landesliste., unabhängige und parteilose Kandidatinnen oder Kandidaten können nur mit der Erststimme gewählt werden.
Wer die Mehrheit der Erststimmen erhält, hat einen Sitz im Bundestag sicher. Die Zweitstimmen entscheiden über die Verteilung der Mandate im Bundestag. Gewinnen also die Direktkandidaten einer Partei alle Sitze direkt in Brandenburg, aber zwei Parteien liegen bei den Zweitstimmen nahe aneinander, kommt es zu sogenannten Überhangmandaten. Das sind dann die Kandidaten von der Landesliste der Parteien, die kein direktes Mandat erreicht haben.
Da fast alle Direktkandidaten der etablierten Parteien über die Landeslisten abgesichtert sind, entfällt der Listenplatz bei Eroberung des Wahlkreises und ein anderer Kandidat rückt auf der Landesliste der Partei nach. Der kann aber irgendwo aus Bandenburg kommen, ohne das die Wählerinnen und Wähler in den anderen Wahlkreise ihn überhaupt kennen.
Ein unabhängiger Kandidat (im Wahlkreis Cottbus / Spree.Neiße gibt es einen) kann nur mit der Mehrheit des Erststimmen in den Bundestag einziehen. Bei der Finanzierung des Wahlkampfes gibt es ebenfalls Unterschiede. Parteien dürfen steuerlich absetzbare Spendenquittungen ausstellen, unabhängige Kandidaten dürfen das nicht. Wenn sie sich schon erdreisten, gegen Parteien anzutreten, sollen sie das gefälligst selber finanzieren.
Nach der Wahl steht eine Wahlkampfkostenerstattung zur Verfügung.
Die Parteien erhalten bei Bundestagswahlen für die ersten vier Millionen gültigen Listenwählerstimmen (also Zweitstimmen) jährlich jeweils 85 Cent pro Stimme erstattet. Voraussetzung: Die Parteien haben einen Stimmenanteil von über 0,5 Prozent (bei Bundestagswahlen). Jede weitere Stimme bringt jährlich 70 Cent. Die Parteien erhalten 38 Cent für jeden von ihnen eingenommenen Beitrags- und Spendeneuro, sofern die Zuwendungen von natürlichen Personen stammen und pro Person und Jahr 3.300 Euro nicht übersteigen.
Unabhängige Kandidaten erhalten pro gültige Wählerstimme (Erststimme) Euro 2,80. Allerdings müssen sie 10% der gültigen Erststimmen erreichen.
Foto: Symbolbild; Gabi Eder, www.pixelio.de