Nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden hat sich das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Brandenburg in den letzten Monaten bundesweit mit mehreren Ankaufportalen auseinandergesetzt. Neben Abmahnungen aufgrund fragwürdiger Klauseln in den AGB wurden mehrfach auch Gespräche mit den Anbietern geführt. Die Bilanz der Marktwächter fällt nun positiver aus.
Auf der Webseite eines Ankaufportals wurden 230 Euro für das gebrauchte Smartphone in Aussicht gestellt, doch am Ende zahlte das Portal lediglich 160 Euro: So oder ähnlich erging es in der Vergangenheit vielen Verbrauchern, wenn sie gebrauchte Waren über einen Ankaufanbieter im Internet verkaufen wollten. „Nicht bei allen, aber bei vielen Ankaufportalen wurde bis vor kurzem nicht transparent gemacht, wie Verbraucher auf eine Preisanpassung reagieren mussten“, erklärt Maike Lück, Rechtsreferentin von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Unser Ziel war es betroffene Portale dazu zu bewegen, solche Prozesse für den Verbraucher deutlicher zu machen. Heute können wir festhalten: Wir sind vorangekommen.“
Schweigen bedeutete bis zuletzt Zustimmung
Insgesamt mahnten die Brandenburger Marktwächter sechs Ankaufportale aufgrund juristischer Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Dass nach Eingang der eingesandten Produkte Preise nach unten korrigiert werden können, ist legitim. Kritikpunkt war jedoch, dass Verbraucher davon meist nichts mitbekamen und einige Ankaufportale den neuen Preis dann als vereinbart ansahen, wenn der Verbraucher nicht innerhalb einer festgelegten – oftmals sehr kurzen – Frist darauf reagierte. Als direkte Folge der Abmahnungen werden zwei Ankaufportale künftig Verbraucher explizit darauf hinweisen, dass eine aktive Begleitung des Kaufprozesses notwendig ist. Ein Portal sicherte außerdem zu, längere Fristen einzuführen, damit Verbraucher genügend Zeit haben, um zu reagieren. Ein weiterer Anbieter verzichtet hingegen komplett auf die Klausel, in der das Schweigen des Verbrauchers als Zustimmung galt.
Bei vier Ankaufportalen war es ursprünglich möglich, dass eingesandte Artikel automatisch ins Eigentum der Anbieter übergingen, sofern der Verbraucher sich nicht meldete. Die Eigentumsklausel wurde bei zwei Anbietern komplett gestrichen. Zwei weitere Portale weisen nun konkret auf die Folge des Schweigens hin.
Dialog zeigt Bereitschaft zu mehr Transparenz
Die Marktwächter aus Brandenburg haben zudem mit drei weiteren Ankaufportalen Gespräche geführt. Hier herrschte Konsens darüber, dass Ankaufprozesse für den Verbraucher transparent und nachvollziehbar gehalten werden sollten. Ein Anbieter erklärte, dass ohnehin bereits Umstrukturierungen auf der eigenen Portalseite geplant seien, um die notwendigen Prozesse noch besser zu erklären. Zudem konnten die Marktwächter ihre Vorschläge zur verbraucherfreundlicheren Gestaltung der Webseite einbringen. „Erfreulicherweise sind wir bei den meisten Anbietern auf offene Ohren gestoßen, und unsere Kritikpunkte wurden im Sinne einer besseren Transparenz für Verbraucher umgesetzt“, so Lück.
Verbraucher, die trotzdem noch Probleme mit Ankaufportalen haben, können sich bundeweit in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen lassen. Eine Übersicht der Standorte ist unter www.verbraucherzentrale.de/beratung zu finden.
pm/red