Das Urteil war mit Spannung erwartet worden: Nach dem Landgericht Frankfurt/Oder hat jetzt auch das Landgericht Cottbus in drei Entscheidungen mehrere Wasser- und Abwasserverbände zum Schadensersatz nach dem Staatshaftungsgesetz gegenüber Altanschließern verurteilt. Von besonderer Bedeutung ist dabei: Die entsprechenden Beitragsbescheide waren bestandskräftig geworden, weil dagegen kein Widerspruch bzw. keine Klage eingelegt wurde. Der VDGN fordert jetzt ein schnelles Urteil des Oberlandesgerichtes um endgültig Rechtssicherheit zu schaffen.
Dazu erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm: „Die Rechtslage ist klar: Zwei Landgerichte in Brandenburg haben unabhängig voneinander die Zweckverbände zu Schadensersatz – das heißt zur Rückzahlung der Beiträge sowie der entstandenen Rechtsanwaltskosten – verurteilt. Das bestätigt den Rechtsstandpunkt des VDGN und wir bekräftigen deshalb unsere Forderung: Rückzahlung aller rechtswidrig eingeforderten Altanschließerbeiträge, auch wenn die Bescheide bestandskräftig geworden sind. So haben es bereits 13 Verbände in Brandenburg beschlossen und damit allen Beteiligten weitere enorme Prozesskosten erspart sowie den Rechtsfrieden wiederhergestellt.Doch auch nach dem Urteil des Landgerichtes Cottbus wird deutlich, dass einige Verbände nicht zu einem solchen Einlenken bereit sind und damit tausende Altanschließer allein schon aus Gründen der Fristwahrung auf den Klageweg zwingen. Generell wollen alle von den Landgerichten verurteilten Verbände Berufung einlegen oder haben dies bereits getan. Unter dem Strich bleibt: Wir brauchen jetzt unverzüglich ein Urteil des Oberlandesgerichts, um diesen unhaltbaren und für die betroffenen Bürger schon lange nicht mehr nachvollziehbaren Zustand zu beenden.“
pm/red
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