Alle Richtlinien und Bestimmungen im Bereich der Pflege zu durchschauen, ist gerade für Unerfahrene nicht immer einfach. Wir geben Ihnen einige Tipps, was Sie bei einer Antragstellung für Leistungen der Pflegeversicherung beachten müssen.
Im Jahr 2015 galten in Deutschland über 2,8 Millionen Menschen als pflegebedürftig, nach der Pflegereform von diesem Jahr dürften es noch mehr sein. Denn mit der Ablösung der Pflegestufen durch Pflegegrade wurde die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit von vielen Menschen erleichtert. Ein bedeutender Aspekt der Pflegereform ist, dass geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen den körperlichen Beeinträchtigungen gleichgestellt werden und so beispielsweise Demenzkranken besser geholfen werden kann.
Für viele Pflegebedürftige und ihre Familien ist es jetzt leichter, die Unterstützung zu bekommen, die ihnen zusteht. Trotzdem berichten Verbraucherzentralen immer wieder, dass Antragstellern Leistungsansprüche versagt bleiben. Grund dafür ist, dass die Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oft auf falschen Einschätzungen beruhen und den tatsächlichen Grad der Selbstständigkeit nicht korrekt abbilden.
Wie können Sie sich über die Leistungsansprüche informieren?
Allerdings legt nur ein sehr geringer Teil der betroffenen Antragsteller Widerspruch dagegen ein – oft aus Unsicherheit, ob dieser berechtigt wäre, und aus Angst vor dem Aufwand. Dabei hat ein korrekt eingelegter Widerspruch mit einer fachlichen Begründung gute Erfolgsaussichten.
Entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung beziehungsweise einen erfolgreichen Widerspruch ist, dass die Antragsteller selbst über die möglichen Pflegegrade und deren Merkmale Bescheid wissen. Für Neulinge im Pflegebereich aber auch für Erfahrene kann dafür ein Pflegegradrechner hilfreich sein. Neben der individuellen Berechnung des Pflegegrades bietet er auch unterstützende Beschreibungen und Hilfestellungen und dient somit als wertvolle Orientierung im teilweise unübersichtlichen Pflegejargon. Die Ergebnisse können mit denen des MDK-Gutachtens abgeglichen werden und im Falle eines Widerspruchs als Hilfestellung für die Argumentation herangezogen werden.
Wie legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Ist ein Pflegebedürftiger mit der Einstufung durch seine Pflegekasse nicht einverstanden, kann er oder sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen, zunächst formlos und ohne Begründung – eine Begründung ist aber dringend nachzureichen, denn auf diese kommt es beim Widerspruch an. Darin sollte der Unterschied zwischen dem Gutachten und dem tatsächlichen Pflegeaufwand so detailliert wie möglich beschrieben und argumentativ belegt werden. Im besten Fall liegen relevante ärztliche Unterlagen vor, wie Atteste, Diagnosen und Entlassungsberichte aus Kliniken.
Nützliche Hilfestellungen für die Argumentation können wie erwähnt der Pflegegradrechner sowie ein beratender Arzt oder eine Pflegekraft leisten. Ein Pflegetagebuch hilft den Pflegenden und auch dem MDK den tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag besser nachzuvollziehen. Wer in der Situation ist, einen Widerspruch einlegen zu müssen, kann auch von der langjährigen Erfahrung von Verbraucherzentralen oder Beratungsunternehmen profitieren, die vielen Betroffenen in einer ähnlichen Lage helfen können. So bleiben auch Pflegebedürftige selbstbestimmt und informiert.
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