Adventszeit ist Weihnachtsmarktzeit. Neben Glühwein und gebrannten Mandeln kaufen viele dort auch Geschenke ein. Doch was passiert, wenn die gekaufte Ware einen Mangel hat? Was Verbraucher beachten sollten, die ihren Einkauf umtauschen wollen, erklärt Juristin Sabine Fischer-Volk.
Kann ich auf dem Weihnachtsmarkt gekaufte Waren umtauschen?
Sabine Fischer-Volk: „Man muss unterscheiden zwischen Waren, die einem nicht gefallen und solchen, die einen echten Mangel haben. Wenn mir einfach etwas im Nachhinein doch nicht gefällt, bin ich für einen Umtausch auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Wenn die Ware hingegen einen Mangel aufweist, haben Käufer ein zweijähriges Gewährleistungsrecht gegenüber dem Verkäufer. Dabei ist es egal, ob man im stationären Handel, im Internet oder auf dem Weihnachtsmarkt einkauft. Auf dem Weihnachtsmarkt besteht natürlich die Besonderheit, dass die Stände irgendwann wieder abgebaut werden. Wenn man dann nicht mehr weiß, wer der Händler war, wird es schwierig mit der Reklamation.
Übrigens: Reklamieren ist in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf besonders einfach. Denn dann darf der Händler den Käufer nicht einfach zurückweisen mit der Unterstellung, er habe den Mangel selbst verursacht. Das hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich klargestellt (Urteil vom 12.10.16, AZ: VIII ZR 103/15).“
Was sollte ich denn beachten, wenn ich Geschenke auf dem Weihnachtsmarkt einkaufe?
Sabine Fischer-Volk: „Marktbesucher sollten sich auf jeden Fall einen Kaufbeleg und die Anschrift des Händlers geben lassen, so dass man ihn im Nachhinein kontaktieren kann.”
Was ist, wenn der Händler mir beim Kauf keinen Beleg ausstellen will?
Sabine Fischer-Volk: „Dann wird es später schwer, Ansprüche durchzusetzen. Ist der Händler weder bereit, einen Kaufbeleg auszustellen noch seine Adresse anzugeben, sollte man besser nichts dort kaufen und die Marktleitung informieren.”
Und wenn ich nicht daran gedacht habe, mir einen Beleg ausstellen zu lassen?
Sabine Fischer-Volk: „Nachdem der Weihnachtsmarkt abgebaut worden ist, wird es schwierig, den Händler zu ermitteln. Eine Nachfrage bei der Marktleitung oder dem Hersteller der Ware kann manchmal weiter helfen.”
Weitere Tipps zum Weihnachtsshopping hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Website zusammengestellt:
Thema Onlineshopping: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/online-geschenke-kaufen
Thema Gutscheine: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/Gutscheine-als-Geschenk
Thema Umtausch von Geschenken: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/umtauschen-und-reklamieren
pm/red
Foto: Erich Keppler / www.pixelio.de