Wegen zahlreichen Krankmeldungen streicht der Ferienflieger TuiFly über 100 Flüge. Auch der TuiFly-Partner Air Berlin ist davon betroffen und rechnet mit weiteren Ausfällen in den kommenden Tagen. Was Verbraucher jetzt wissen sollten, erklärt Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Die Flugausfälle bei AirBerlin und TuiFly werden mit Personalausfällen durch Krankheit begründet. Was kann ein Verbraucher tun, wenn solche Flüge ausfallen?
Fischer-Volk: „Werden einzeln gebuchte Flüge annulliert, hat der Fluggast die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises (wenn er auf den Flug verzichtet) oder anderweitiger Beförderung zum nächstmöglichen oder ihm passenden Zeitpunkt. Außerdem muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Getränke, zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails und bei Weiterbeförderung erst am nächsten Tag eine Hotelübernachtung sowie die Fahrt ins Hotel unentgeltlich anbieten.
Zur Zahlung von Ausgleichsleistungen (je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro), ist das Luftfahrtunternehmen nur verpflichtet, wenn es nicht nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Damit ist gemeint, dass sich die Flugausfälle auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Ob der krankheitsbedingte Ausfall von Besatzungsmitgliedern ein Grund zur Entlastung der Fluggesellschaft ist und welches Ausmaß dann erreicht sein muss, ist höchstrichterlich nicht entschieden. Für den Ausfall einzelner Crew-Mitglieder haben Gerichte dies abgelehnt. Urlauber sollten daher Ihre Ansprüche zunächst erst einmal bei der Airline geltend machen. Im Einzelfall müssen die Gerichte entscheiden.“
Was bedeutet der Flugausfall für Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben?
Fischer-Volk: „Flugausfälle im Rahmen von Pauschalreisen stellen zunächst einen Mangel dar. Der Reiseveranstalter muss in diesem Fall für Ersatzflüge sorgen. Wegen verspätet angetretener Reise kommt eine Minderung des Reisepreises in Betracht. Ob Reisen wegen Mangels gekündigt werden können, wenn die Reise erst mit mehreren Tagen Verzögerung angetreten werden kann, hängt von der Dauer der Reise und vom Einzelfall ab. Ob es sich bei den Ausfällen von Besatzungsmitgliedern um höhere Gewalt handelt, wegen derer der Reiseveranstalter die Reise kündigen könnte und nur den Reisepreis erstatten müsste, ist gerichtlich nicht entschieden. Insofern ist auch offen, ob betroffene Reisende Schadenersatzansprüche, etwa wegen zusätzlicher Kosten oder nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, geltend machen können. Dennoch sollten sie solche Ansprüche innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglichen Reiseende erst einmal nachweislich (Einwurf-Einschreiben) geltend machen.“
Wie kann der Verbraucher von seinen Fluggastrechten Gebrauch machen?
Fischer-Volk: „Umbuchungen können beispielsweise direkt bei der Airline vorgenommen werden. Kann die Airline zeitnah keine anderweitige Beförderung anbieten oder macht eine solche für den Reisenden keinen Sinn mehr, bleibt nur die Stornierung mit Rückzahlung des Flugpreises. Kann der Urlauber dann nur einen teureren Flug bei einer anderen Airline buchen, hat er Schadenersatzansprüche in Höhe der Differenz an die ursprüngliche Airline, wenn diese sich nicht entlasten kann. Das heißt, Entschädigungsansprüche gegenüber der Airline nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung gibt es nur dann, wenn die Airline ein Verschulden trifft. Urlauber sollten daher Ihre Ansprüche zunächst erst einmal schriftlich bei der Airline geltend machen. Lehnt die Fluggesellschaft Ansprüche ab oder reagiert gar nicht, kann kostenfrei die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr unter www.soep-online.de eingeschaltet werden.“
Verbraucher, die sich zum Reiserecht beraten lassen wollen, können folgende Angebote der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
– persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
pm/red
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